Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenzu a) dieses Schreiben wurde durch die Rentenantragstellung ausgelöst. Aktuell sind Sie als Renten-antragsteller versichert. Da dies ein Statuswechsel in der Krankenversicherung bedeutet, bekommen Sie ein neues Kärtchen. Mit einer Rentengewährung aus diesem Grund ist nicht zu rechnen. Würde die Rente abgelehnt, bekämen Sie wieder ein Schreiben und ein neues Kärtchen.
zu b) Sicher können Sie auch weiterhin Ihre Krankenversicherung im Rahmen der bestehenden Ge-setze wechseln; Ihre Krankenkasse informiert Sie hierzu. Aus praktischen Gründen empfehle ich Ih-nen zu warten, bis der Rentenbescheid bei Ihnen vorliegt.
zu c) Über das Vorliegen von Erwerbsminderung entscheidet Ihr Rententräger in eigener Zuständig-keit. Weitere Bescheinigungen, zum Beispiel über die Fortdauer einer gesundheitlichen Beeinträchti-gung, stellen in der Gesamtbetrachtung nur einzelne Hinweise dar. Ich finde es schon mal erfreulich, dass man sich um diese Zwischenzeit kümmert. Es gibt Rentenanstalten die dies nicht tun und auch keine Hinweise hierzu geben.
zu d) Im Rahmen von § 69 SGB X darf der Rententräger auf ein begründetes Übermittlungsersuchen des Jugendamtes hin Sozialdaten mitteilen. Ob dies auch für das "Warum" des Rentenbezugs möglich ist, entscheiden die Rententräger im Einzelfall.
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