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Krankenkassenwechsel/ Einsichtsrecht

von Dagmar24.08.2008 | 09:43
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich habe 7 Jahre lang immer wieder befristete EU Rente erhalten. Letztes Jahr Juli habe ich sie einstellen lassen. Dieses Jahr April habe ich sie neu beantragt, habe zusätzlich sogar einen Betreuer erhalten, so schlimm hatte sich mein Zustand verschlechtert. Wurde nun wegen meinen neuen Antrag zur LVA Untersuchung vorgeladen, wo ich mit Betreuer gewesen bin. Habe dort eine Bescheinigung abgegeben, das ich mittlerweile als chronisch krank eingestuft bin. Die LVA erklärte mir am Telefon, das sie überprüfe, ob seit letztes Jahr Juli rückwirkend auch Rentenansprüche bestehen. Ich bin auch aufgrund einer Chronikerbescheinigung von Zuzahlung befreit, von der die LVA aber nichts weiß, da das alles erst im nachhinein kam. Ich war bisher über meinen Mann familienversichert und lebe in Trennung, erhalte bisher nur Unterhalt. Nun hat mich die Krankenkasse angeschrieben mit folgenden Wortlaut: " Sie sind nunmehr aufgrund ihres Rentenantrages vom 01.04.08 an bei uns als Rentenantragsstellerin versichert. Für Ihre KV- und PV schutz zahlen Sie zunächst keinen Beitrag. Nach der Rentenbewilligung wird die Deutsche Rentenversicherung vom Rentenbeginn an von Ihrer Rente Beiträge einbehalten. Ihre neue Krankenversicherungskarte übersenden wir Ihnen in den nächsten Tagen. "... Meine Fragen: a) Ich habe noch nicht mal einen Rentenbescheid von der LVA erhalten und die Krankenkasse schreibt mich schon an....neue Karte, selbst versichert... kann das heißen, das ich mit Rentenzahlung rechnen kann. ? b) Ich wollte die Krankenkasse eigentlich mit Beginn der Rentenzahlung wechseln, kann ich das immer noch ? c) Angenommen ich bekäme keine Rentennachzahlung seit letztes Jahr Juli, habe aber eine Chronikerbescheinigung von einem Arzt, der geschrieben hat, wäre seit 1997 wegen derselben Krankheit immer durchgehend in seiner Behandlung gewesen, auch letztes Jahr Juli, muß die LVA mir dann doch eine Nachzahlung leisten, eventuell ? d) Darf eine Rentenstelle an einen Jugendamt eigentlich Informationen herausgeben, warum man Rente bezieht ? Vielen lieben Dank im vorraus. Dagmar

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.08.2008 | 12:06

zu a) dieses Schreiben wurde durch die Rentenantragstellung ausgelöst. Aktuell sind Sie als Renten-antragsteller versichert. Da dies ein Statuswechsel in der Krankenversicherung bedeutet, bekommen Sie ein neues Kärtchen. Mit einer Rentengewährung aus diesem Grund ist nicht zu rechnen. Würde die Rente abgelehnt, bekämen Sie wieder ein Schreiben und ein neues Kärtchen.

zu b) Sicher können Sie auch weiterhin Ihre Krankenversicherung im Rahmen der bestehenden Ge-setze wechseln; Ihre Krankenkasse informiert Sie hierzu. Aus praktischen Gründen empfehle ich Ih-nen zu warten, bis der Rentenbescheid bei Ihnen vorliegt.

zu c) Über das Vorliegen von Erwerbsminderung entscheidet Ihr Rententräger in eigener Zuständig-keit. Weitere Bescheinigungen, zum Beispiel über die Fortdauer einer gesundheitlichen Beeinträchti-gung, stellen in der Gesamtbetrachtung nur einzelne Hinweise dar. Ich finde es schon mal erfreulich, dass man sich um diese Zwischenzeit kümmert. Es gibt Rentenanstalten die dies nicht tun und auch keine Hinweise hierzu geben.

zu d) Im Rahmen von § 69 SGB X darf der Rententräger auf ein begründetes Übermittlungsersuchen des Jugendamtes hin Sozialdaten mitteilen. Ob dies auch für das "Warum" des Rentenbezugs möglich ist, entscheiden die Rententräger im Einzelfall.

1 Antworten

Chrisam 24.08.2008 | 12:11
Zu a.) Die Einstufung in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hat nichts mit einer möglichen Rentenbewilligung zu tun. Wenn die Rente rechtskräftig abgelehnt wird, endet auch die KVdR. Zu b.) Gehört eigentlich in ein anderes Forum. Wechsel ist nun erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft möglich, ausser wenn KK die Beiträge zwischenzeitlich erhöhen sollte. Zu c.) Eine bloße Bescheinigung über eine chronische Erkrankung hat dür das Rentenantragsverfahren wenig relavanz. Den Inhalt der ärztlichen Unterlagen kann man von der Ferne aber nicht beurteilen. Zu d.) Ich würde mal sage Ja, wenn es im Rahmen der Amtshilfe erforderlich ist. Von der Ferne aber auch nicht beurteilbar.
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