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Experten-Antwort

Krankenksse fordert Antrag auf Rehabilitation

von Deichbär25.03.2020 | 22:17
286 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , ich bin seit 18.03.2020 ausgesteuert, habe aber kurz vor der anstehenden Aussteuerung Schreiben meiner Krankenkasse erhalten einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Frist ist hier der 06.04.2020. Im Oktober 2019 war ich auf Grund meiner Krebserkrankung bereits in einer onkologischen Reha durch DRV wo festgestellt wurde das ich für meine letzte Tätigkeit momentan nicht einsetzbar bin aber für leichte Tätigkeiten 6 Stunden dem Arbeitsmarkt verfügbar bin. Auf Grund dessen habe ich aktuell Arbeitslosengeld I bewilligt bekommen. Frage muss ich den von der Krankenkasse verlangten Antrag trotzdem noch stellen oder ist das erst einmal erledigt ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Deichbär,

inzwischen haben Sie ja bereits einige Informationen erhalten.

Die Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags während des Krankengeldbezuges ist in § 51 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 5 geregelt. Danach kann die Krankenkasse Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.

Nach § 116 Sozialgesetzbuch 6 kann dieser Reha-Antrag von der Deutschen Rentenversicherung als Rentenantrag umgedeutet werden, also zur Verrentung führen.

Stellen Versicherte innerhalb der Frist von 10 Wochen den Antrag nicht, entfällt nach § 51 Abs. 3 Sozialgesetzbuch der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist.

Für weitergehende Fragen zum Krankengeld / Krankenversicherungsschutz wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

weil sich hier zwei von Ihnen wegen Doppelpostings "behakt" haben, ist es uns ein Bedürfnis diese zu erklären:

1. Ja, derzeit erfreut sich unsere Seite großer Beliebtheit. Wir fahren an der Belastungsgrenze. Es könnte also sein, dass die Seite mal nicht so schnell wie sonst lädt.

2. Da es auch schon in ruhigen Zeiten Doppelpostings gab, liegt der Grund für manchmal längere Ladezeiten wohl auch an der Internetleitung des Users. Und wenn man dann in irriger Annahme, mit der Maus das Feld "Beitrag erstellen" nicht getroffen zu haben, mehrfach draufklickt, erscheinen Doppelpostings.

In keinem Fall aber glauben wir, dass User durch Doppelpostings ihrem Standpunkt mehr Aufmerksamkeit verschaffen wollen. Dafür gibt gibt es andere Möglichkeiten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

;-)

Ihr Admin

Uns würden Doppelpostings freilich nie passieren...

Moderation · 3Ihre Vorsorge

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1. Ja, derzeit erfreut sich unsere Seite großer Beliebtheit. Wir fahren an der Belastungsgrenze. Es könnte also sein, dass die Seite mal nicht so schnell wie sonst lädt.

2. Da es auch schon in ruhigen Zeiten Doppelpostings gab, liegt der Grund für manchmal längere Ladezeiten wohl auch an der Internetleitung des Users. Und wenn man dann in irriger Annahme, mit der Maus das Feld "Beitrag erstellen" nicht getroffen zu haben, mehrfach draufklickt, erscheinen Doppelpostings.

In keinem Fall aber glauben wir, dass User durch Doppelpostings ihrem Standpunkt mehr Aufmerksamkeit verschaffen wollen. Dafür gibt gibt es andere Möglichkeiten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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20 Antworten

Anonymam 26.03.2020 | 00:46
Müssen Sie. Keine Angst, sollte die Rente rückwirkend bewilligt werden, wird die Nachzahlung der Rente mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Sollte eine die Rente nicht zum Ausgleichen reichen, müssen Sie auch nicht die Differenz erstatten. Die Krankenkasse und Arbeitsagentur bleiben drauf sitzen.
Siehe hieram 26.03.2020 | 01:35
Grundsätzlich hat 'Anonym' Recht, denn wenn Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen und diese rückwirkend bewilligt wird, kann die Zahlung der Krankenkasse oder auch der Arbeitsagentur rückwirkend zu erstatten sein - aber nur bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Rente. Und ein Antrag auf Reha kann auch (auch rückwirkend) umgedeutet werden als Antrag auf Rente. Aber wenn Sie von der KK bisher tatsächlich nur aufgefordert wurden, eine Reha zu beantragen - die Sie ja schon hatten - und bei der eine 'Leistungsfähigkeit von 3-6 Stunden auf dem normalen Arbeitsmarkt noch arbeitsfähig' festgestellt wurde und Sie sich deshalb nun dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt haben und ab 18.03.2020 Ihnen deshalb ALG I bewilligt wurde, dürfen Sie auch erst einmal noch abwarten, was die Arbeitsagentur nun mit Ihnen vorhat und Ihnen entsprechend vermitteln kann. Also lesen Sie bitte das Schreiben der Krankenkasse noch einmal ganz genau durch! Und achten Sie insbesondere auf Hinweise, die dort stehen müssten, was passiert, wenn Sie dem Schreiben nicht Folge leisten.
Deichbäram 27.03.2020 | 04:12
Hallo und Danke für die schnellen Antworten. In dem Schreiben der Krankenkasse steht das sonst die Krankengeldzahlung eingestellt wird. Aber mittlerweile bin ich ja ausgesteuert ... Das Schreiben mit der Aufforderung einen Reha Antrag zu stellen ist vom 27.01.2020 Können die auch nach dem 27.01.2020 gezahltes Krankengeld zurück fordern ? Wenn ich den Reha Antrag noch stelle wie versende ich diesen am besten an die DRV ? So das ich für die Krankenkasse einen Nachweis in der Hand habe das Antrag gestellt wurde ? An die Krankenkasse möchte ich diesen nicht senden da die wohl noch einen Eilantrag daraus machen.....
Deichbäram 27.03.2020 | 04:16
kann ich den Versicherungsschutz verlieren? Bezahle aber vom Arbeitslosengeld doch Beiträge für Krankenkasse....
Berateram 27.03.2020 | 06:18
Sie sind am 27.01. zur Antragstellung mit Frist zum 06.04.aufgefordert worden? Da kann etwas nicht stimmen! Eine derartig lange Frist ist mehr als ungewöhnlich.
Siehe hieram 27.03.2020 | 06:55
Hallo Deichbaer, Sie können einen Rehantrag entweder per Post und als Einschreiben an Ihre zuständige DRV schicken, dann gilt der Einschreibbeleg als Nachweis für die Krankenkasse (KK) und Sie können die Eingangsbestätigung der DRV später nachreichen. Damit haben Sie dann die Frist auch gewahrt. Oder Sie reichen den Antrag online ein https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Antr… und erhalten am Ende des Eingabevorganges eine Direktbestätigung, dass die Daten übermittelt wurden. Aktuell sind Sie auf jeden Fall Krankenversichert, da Sie ja ALGI erhalten. Auch rückwirkend kann Ihnen der Versicherungsschutz nicht entzogen werden, da Sie bereits ab Rentenantragstellung weiter versicherungspflichtig in der Krankenversicherung sind. 'Rentenantragstellung' würde in diesem Zusammenhang bedeuten, dass Ihre durchgeführte Reha als Rentenantrag 'umgedeutet' wird. Dazu weiter unten nochmal mehr. Rückwirkend zurückfordern kann die KK das Krankengeld nur, wenn Ihnen rückwirkend eine VOLLE EM-Rente bewilligt wird und sich dann Krankengeld-/Rente zeitgleich überschneiden. Bei einer teilweisen EM-Rente würde geprüft werden, ob das Krankengeld als Hinzuverdienst angerechnet werden muss (6.300 EUR im Jahr sind frei, darüber hinaus hängt es von Ihrem persönlichen Hinzuverdienstdeckel ab (siehe hierzu auf dieser Seite >Rente >Erwerbsminderungsrente und dort Hinzuverdienst) Der Entzug des Krankengeldes kann erst nach Ablauf der gesetzten Frist (6.4.) vollzogen werden, nicht rückwirkend. (Diese Frist ist eigentlich um drei Tage zu verlängern wegen Postweg, Sie müssen ja erst einmal Kenntnis haben - aber das ignorieren Sie jetzt bitte einfach und merken sich den 6.4.!!)
Batrixam 27.03.2020 | 06:57
Nein, ist es nicht. Bei Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die Krankenkasse MUSS die Krankenkasse ein Frist von 10 Wochen einräumen (steht so im Gesetz!). Kommt also genau hin ;-)
Siehe hieram 27.03.2020 | 07:03
Können und wollen Sie noch arbeiten? Haben Sie die Vorraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt? Stehen Sie ohnehin schon kurz vor der Rente? Haben Sie schon einen GdB beantragt? Je nachdem, wie diese (hier noch unklaren) Fragen zu beantworten sind, beantragen Sie, wie anfangs angeben eine Reha und haben damit dem Schreiben der KK Folge geleistet. Oder Sie teilen der KK mit, dass Sie nun arbeiten (siehe oben). Auch damit haben Sie dann erst mal die Frist eingehalten. Unter anderen Umständen hätte ich Ihnen eigentlich auf jeden Fall ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort empfohlen, aber das ist akut ja leider eher gar nicht möglich. Also fragen Sie gern hier auch noch nach, wenn weiter etwas unklar ist. Es wird sich sicher auch noch ein Experte zu Ihrem Thema äußern und wo nötig, korrigieren/ergänzen. Auch für ihn wäre es hilfreich, wenn Sie noch kurz die anderen Faktoren mit angeben (Alter-Arbeit-GDB). Erst mal einen schönen Tagesstart und 'stay at home'
Siehe hieram 27.03.2020 | 06:57
hier geht es weiter... Ob Sie nun tatsächlich (nochmal) eine Reha beantragen, um dem Schreiben Folge zu leisten, oder ob Sie der KK einfach mitteilen "nachdem in der bereits durchgeführten Reha festgestellt wurde, dass ich noch bis zu sechs Stunden allgemeine Tätigkeiten ausführen kann, habe ich mich entsprechend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt" hängt von (hier noch nicht ganz klaren) verschiedenen Dingen ab. Zum Einen ist zu klären, ob die KK mit diesem Schreiben ein (nachgeschobenes) Direktionsrecht ausüben möchte/kann. Damit könnten Sie ohne Zustimmung der KK nicht einfach wieder arbeiten, sondern müssten das absprechen (ist ein etwas umfangreicheres Thema, aber wenn Sie es googeln finden Sie gut erläuterte Beiträge dazu) und es könnte dazu führen, dass Ihre durchgeführte Reha noch umgedeutet wird als Rentenantrag (siehe oben).
Deichbäram 27.03.2020 | 11:02
Hallo, und vielen Dank für Hilfe... Habe unbegrenzt Schwerbehinderung 60% auf Grund anderer Leiden bereits seit 2013. werde in 2 Monaten 59 Jahre und bin seit 20 Jahren in meiner bisherigen Arbeit tätig gewesen. Bis sich halt mit der Krebserkrankung mein bis dahin normalen Leben komplett verändert hat. Wie erwähnt , im Oktober 2019 war ich auf Grund meiner Krebserkrankung bereits in einer onkologischen Reha durch DRV wo festgestellt wurde das ich für meine letzte Tätigkeit momentan nicht einsetzbar bin aber für leichte Tätigkeiten 6 Stunden dem Arbeitsmarkt verfügbar bin. Auf Grund dessen habe ich aktuell Arbeitslosengeld I bewilligt bekommen.
Deichbäram 27.03.2020 | 12:41
------ Krankenkasse hat mir auch in einen Schreiben mitgeteilt das ich mich beim Arbeitsamt melden soll da Krankengeld zum 18.03.2020 ausläuft. habe letzte Woche noch Schreiben vom Arbeitsagentur Bewilligung Arbeitslosengeld bis 18.03.2022 erhalten. somit werde ich doch als arbeitssuchend geführt oder ? versehe auch nicht warum Krankenkasse Reha-antrag bis 06.04.2020 fordert obwohl ich dann bereits ausgesteuert bin.
Ähnlicham 27.03.2020 | 15:43
Ich verstehe Ihre Verwunderung. Sie sollten diese Fragen Ihrer Krankenkasse stellen dann sehen Sie sicher klarer. Vielleicht gibt es ja auf der Aufforderung eine Telefonnummer mit Direktdurchwahl des zugehörigen Mitarbeiters. Ansonsten die normale Kundenhotline und durchfragen bis Sie eine Sachverhaltsklärung erreichen.
Siehe hieram 27.03.2020 | 17:06
Hallo Deichbaer, nachdem nun auch der Experte geantwortet hat, wundern Sie sich lieber nicht weiter, warum, wieso, weshalb die KK sie noch aufgefordert hat, obwohl... sondern teilen Ihrer KK zum Beispiel mit "Nachdem in der bereits durchgeführten Reha festgestellt wurde, dass ich noch bis zu sechs Stunden allgemeine Tätigkeiten ausführen kann, habe ich mich entsprechend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Eine aktuellen Grund, eine weitere Reha zu beantragen sehe ich aktuell nicht und gehe davon aus, dass sich Ihr Schreiben vom 27.01.2020 durch meine mich 'Arbeitsuchend'-Meldung bei der Agentur für Arbeit zwischenzeitlich erledigt hat". Sollte die Krankenkasse anderer Meinung sein, muss Sie Ihnen das mitteilen. Aber Sie haben damit Ihre Frist eingehalten und bekommen den Kopf frei, sich weiter zu informieren, ob Sie doch EM-Rente beantragen wollen. >> Ich weise AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass dies kein rechtsverbindlicher Ratschlag ist und insbesondere das 'vorformulierte Schreiben' nur als Vorschlag verstanden werden darf!! Aber aufgrund der aktuellen Lage (alle relevanten Beratungsstellen arbeiten zur Zeit eingeschränkt oder gar nicht) halte ich es für angemessen, ausnahmsweise etwas über die 'Forenregeln' hinaus zu agieren. <<
Ähnlicham 27.03.2020 | 17:59
Fragen Sie Ihre KK. Es kann keine Zahlung von Krankengeld eingestellt werden da Sie ausgesteuert sind! Wenn Sie nix gegen eine neue Reha haben die vielleicht aufgrund anderer Erkrankungen hilfreich sein kann stellen Sie den Antrag. Sie wird vielleicht bewilligt oder auch nicht. Der "Warnung" des Experten das ein Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird kann ich mich nur anschliessen auch wenn der Experte es nur als Fakt sieht. Mir ist das persönlich passiert.
K.P.am 28.03.2020 | 14:48
Hallo! Da Sie bereits ausgesteuert und jetzt Kunde der Arbeitsagentur sind, ist diese Aufforderung der KK meiner Meinung nach Unsinn und ich würde das einfach ad acta legen. Sie beziehen jetzt Geld von der AfA. Punkt. Warten Sie einfach ab, was von dort jetzt weiter passiert. Ich kann es mir aber vorstellen! Da natürlich auch dieses Haus Sie so schnell es geht raus haben will, werden Sie wohl bald von dort eine Aufforderung erhalten einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Halten Sie jetzt erstmal die Füsse schön still unterm Tisch und warten der Dinge ab, die von Seiten der AfA kommen. Warum das Pferd von hinten aufzäumem?!? Vielleicht haben Sie ja Glück und bekommen, zugegeben einer der eher seltenen Fälle, bis zum Ablauf der ALG Bewilligung Ihr Geld. Grosse Hoffnung braucht man sich da allerdings nicht machen! Jedes Sozialsystem will einen möglichst schnell wieder raus haben um möglichst wenig Geld zahlen zu müssen. So ist das nun mal. Also! Immer die Ruhe bewahren und nicht voreilig losballern. In Ihrem Fall also gleich einen Rehaantrag stellen! (Es sei denn, Sie wollen unbedingt eine machen. Ob Sie eine weitere bekommen, sei ohnehin dahingestellt.) Alles Gute Ihnen.
K.P.am 28.03.2020 | 14:48
Hallo! Da Sie bereits ausgesteuert und jetzt Kunde der Arbeitsagentur sind, ist diese Aufforderung der KK meiner Meinung nach Unsinn und ich würde das einfach ad acta legen. Sie beziehen jetzt Geld von der AfA. Punkt. Warten Sie einfach ab, was von dort jetzt weiter passiert. Ich kann es mir aber vorstellen! Da natürlich auch dieses Haus Sie so schnell es geht raus haben will, werden Sie wohl bald von dort eine Aufforderung erhalten einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Halten Sie jetzt erstmal die Füsse schön still unterm Tisch und warten der Dinge ab, die von Seiten der AfA kommen. Warum das Pferd von hinten aufzäumem?!? Vielleicht haben Sie ja Glück und bekommen, zugegeben einer der eher seltenen Fälle, bis zum Ablauf der ALG Bewilligung Ihr Geld. Grosse Hoffnung braucht man sich da allerdings nicht machen! Jedes Sozialsystem will einen möglichst schnell wieder raus haben um möglichst wenig Geld zahlen zu müssen. So ist das nun mal. Also! Immer die Ruhe bewahren und nicht voreilig losballern. In Ihrem Fall also gleich einen Rehaantrag stellen! (Es sei denn, Sie wollen unbedingt eine machen. Ob Sie eine weitere bekommen, sei ohnehin dahingestellt.) Alles Gute Ihnen.
K.P.am 28.03.2020 | 14:48
Hallo! Da Sie bereits ausgesteuert und jetzt Kunde der Arbeitsagentur sind, ist diese Aufforderung der KK meiner Meinung nach Unsinn und ich würde das einfach ad acta legen. Sie beziehen jetzt Geld von der AfA. Punkt. Warten Sie einfach ab, was von dort jetzt weiter passiert. Ich kann es mir aber vorstellen! Da natürlich auch dieses Haus Sie so schnell es geht raus haben will, werden Sie wohl bald von dort eine Aufforderung erhalten einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Halten Sie jetzt erstmal die Füsse schön still unterm Tisch und warten der Dinge ab, die von Seiten der AfA kommen. Warum das Pferd von hinten aufzäumem?!? Vielleicht haben Sie ja Glück und bekommen, zugegeben einer der eher seltenen Fälle, bis zum Ablauf der ALG Bewilligung Ihr Geld. Grosse Hoffnung braucht man sich da allerdings nicht machen! Jedes Sozialsystem will einen möglichst schnell wieder raus haben um möglichst wenig Geld zahlen zu müssen. So ist das nun mal. Also! Immer die Ruhe bewahren und nicht voreilig losballern. In Ihrem Fall also gleich einen Rehaantrag stellen! (Es sei denn, Sie wollen unbedingt eine machen. Ob Sie eine weitere bekommen, sei ohnehin dahingestellt.) Alles Gute Ihnen.
K.P.am 28.03.2020 | 14:48
Hallo! Da Sie bereits ausgesteuert und jetzt Kunde der Arbeitsagentur sind, ist diese Aufforderung der KK meiner Meinung nach Unsinn und ich würde das einfach ad acta legen. Sie beziehen jetzt Geld von der AfA. Punkt. Warten Sie einfach ab, was von dort jetzt weiter passiert. Ich kann es mir aber vorstellen! Da natürlich auch dieses Haus Sie so schnell es geht raus haben will, werden Sie wohl bald von dort eine Aufforderung erhalten einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Halten Sie jetzt erstmal die Füsse schön still unterm Tisch und warten der Dinge ab, die von Seiten der AfA kommen. Warum das Pferd von hinten aufzäumem?!? Vielleicht haben Sie ja Glück und bekommen, zugegeben einer der eher seltenen Fälle, bis zum Ablauf der ALG Bewilligung Ihr Geld. Grosse Hoffnung braucht man sich da allerdings nicht machen! Jedes Sozialsystem will einen möglichst schnell wieder raus haben um möglichst wenig Geld zahlen zu müssen. So ist das nun mal. Also! Immer die Ruhe bewahren und nicht voreilig losballern. In Ihrem Fall also gleich einen Rehaantrag stellen! (Es sei denn, Sie wollen unbedingt eine machen. Ob Sie eine weitere bekommen, sei ohnehin dahingestellt.) Alles Gute Ihnen.
Deichbäram 29.03.2020 | 23:36
Hallo zusammen, und Danke für eure Unterstützung. Habe mir mal ein wenig Ruhe gegönnt.... Ich denke ich werde so vorgehen wie es Siehe hier vorgeschlagen hat und warte mal ab was die KK dazu sagt. Habe dies jetzt so an Krankenkasse per E-Mail geschrieben. Ich denke mal das die KK sagen wird ich müsse trotzdem diesen Antrag stellen . ob das auch wirklich so ist kann ich nicht abklären da Augenblicklich keine Beratungsgespräche seitens der DRV statt finden. Sollte die KK weiter auf Antrag bestehen würde ich gern eine eigene Stellungsname zu dem Rentenantrag beifügen , dann auch E-Mail Verkehr mit der KK ( Antwort auf meine heute versendete Mail ) sowie den Hinweis das ich Antrag nur stelle wegen Aufforderung der KK , ich aber eigentlich gar nicht schon wieder in Reha möchte um erst einmal zu schauen ob ich nicht doch einen Job für leichte Tätigkeiten finde. würde das was bringen ?
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