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Experten-Antwort

Krankentage in der DDR

von Achim23.09.2020 | 20:42
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Versicherungsverlauf sind die Krankentage in der DDR-Zeit so belegt, wie sie hinten im SV- Ausweis stehen, obwohl vorn die Anzahl von Tagen angegeben war. Dadurch ergibt sich manchmalz. B kein voller Kalendermonat und es erfolgt keine Bewertung, obwohl nach den bescheinigten Tagen, z. B. 23 sich schon ein voller Monat ergeben würde. Wie ist es denn richtig,bzw. was hat Prporität, die Zahl vorn oder die tatsächliche Tage hinten im SV-Ausweis, und wie sind diese zu bewerten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Achim,

siehe bitte Antworten zu Ihrer 2. Anfrage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

ist das wahr ?am 24.09.2020 | 16:39
Krankentage in der DDR ?????? Wie lange ist das nun her ? Vielleicht sollte man mal bei der DDR-Rentenversicherung nachfragen ? Denn diese hat ja sicherlich die von Ihnen gezahlten Beiträge für diesen Zeitraum kassiert! Oder nicht ?
Edmundam 24.09.2020 | 19:11
Entschuldigung, dass die Ostdeutschen von der Spalterwährung D-Mark ausgeschlossen wurden und ihre Beiträge in die Rentenkasse mit Mark der deutschen Notenbank zahlen mussten. Die Rentenkasse braucht man nicht zu fragen, es steht alles im SV-Ausweis, es handelt sich lediglich um eine Frage der Eintragungsmodalitäten!
senf-dazuam 25.09.2020 | 11:15
an die Admins/Experten: wenn bei mehrfacher Fragestellung auf die Beantwortung an anderer Stelle verwiesen wird, könnte diese Frage geschlossen bzw. gesperrt werden.
Neinam 25.09.2020 | 12:50
Wieso?? Ist doch äußerst interessant, sehr aufschlußreiche Beiträge und Anmerkungen.
LScham 25.09.2020 | 17:12
Nach meiner Kenntnis gilt folgende Handhabung. 1. Es wurden keine Arbeitsausfalltage auf den Seiten mit Verdiensten eingetragen. zu 1. Der zuständige RV-Träger hat zu prüfen, ob Krankheitstage zu berücksichtigen sind wie folg: a) Liegt der Krankheitszeitraum vor 1984 erfolgt eine Berücksichtigung nur, wenn zwischen Beginn- und Ende-Datum mindestens ein voller Kalendermonat liegt. . Beispiel-1: krank vom 03.04 bis 02.06.1983. Zu berücksichtigen ist der Monat April und Juni 1983 als beitragsgemindert, der Monat Mai als beitragsfrei. . Beispiel-2: krank vom 03.04. bis 30.05.1983 Es erfolgt keine Berücksichtigung, weil zwischen Beginn und Ende kein voller Monat Krankheit vorhanden ist. . b) Ab 01.01.1984 ist jeder Tag Krankheit entsprechend den Eintragungen im SV-Buch zu berücksichtigen. . Bewertung dieser Monate mit bei Rentenbeginn ab 01-1997 mit 80% des ermittelten Gesamtleistungswertes. . 2. Auf den Seiten mit Verdiensten sind durch Mitarbeiter der Lohnbuchhaltungen Arbeitsausfalltage eingetragen worden. zu 2. Auch hier hat der RV-Träger zu prüfen, ob eine Berücksichtigung erfolgen kann. a) Liegt der Zeitraum der eingetragenen Ausfalltage vor 1984, erfolgt eine Berücksichtigung nur, wenn die Summe der Ausfalltage >=22 ist. Ermittlung der Ausfalltage (ATg oder ATA) = (Zahl Krankentage * 5 / 7). Bei 30 Krankentagen = (30*5)=150 Kal.-Tg). 150/7 = 22 Ausfalltage. . Die Summe Ausfalltage wird stets vom 31.12. eines jeden Kalenderjahres subtrahiert, bei früherer Beendung des Beschäftigungsverhältnisses gilt dieser Zeitraum, unabhängig davon, wann im jeweiligen Kalenderjahr Krankheit vorgelegen hat. . Wurden 22 Ausfalltage eingetragen, ist der letzte Arbeitstag der 30.11. (22*7)/5 = 31 Kalendertage. Der Monat Dezember ist danach ein beitragsfreier Monat der, im Gegensatz von Krankheit, mit 100% des Gesamtleistungswertes zu berücksichtigen ist. Sind nur 3 Ausfalltage vorhanden, ist der letzte Arbeitstag der 26.12. des betreffenden Kalenderjahres. Liegt der Zeitraum vor 1984 erfolgt keine Berücksichtigung, ab 1984 würde der Monat Dez. als beitragsgemindert zu berücksichtigen sein. Bewertung ebenfalls mit 100% des Gesamtleistungswertes minus der Entgeltpunkte, die aus dem Verdienst vom 01.12. bis 26.12. ermittelt wurden.
LSam 25.09.2020 | 17:18
Nachtrag zu meinem vorangegangenen Beitrag. Sind Ausfalltage eingetragen, haben sie "Priorität" da ja die Bewertung mit 100 % erfolgt. Jede andere Art der Berücksichtigung hat eine, die Person benachteiligende Bewertung zur Folge und sollte mit Bezug auf §44 SGB 10 geltend gemacht werden.
doppelt gemobbelt hält nicht besseram 26.09.2020 | 16:04
@ LSc oder LS ( wie gewünscht, Sie sollten sich allerdings besser vorher mit sich einigen)) Haben Sie eigentlich nicht gemerkt, daß Sie Ihr Gechw----- zweimal eingestellt haben ? Wird dadurch nicht glaubwürdiger, sinnvoller und wichtiger.
LScham 01.10.2020 | 11:19
Jonny, danke für Antwort
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