Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Zuständigkeit der Krankenversicherung richtet sich zunächst nach den Vorschriften des Wohnstaates. Wenn Sie sich aufgrund Ihres Studiums überwiegend in Österreich aufhalten, ist zunächst zu prüfen, ob aufgrund des Wohnorts, des Studiums, eines Rentenbezugs (aus einer österreichischen Versicherung) oder einer Beschäftigung in Österreich krankenversicherungspflicht zur österreichischen Krankenversicherung eintritt. Wenn ja, wären Sie dann über die österreichische Krankenversicherung (auch in Deutschland) krankenversichert und müssten dann zur deutschen Krankenversicherung keine Beiträge mehr bezahlen. Von Ihrer Halbwaisenrente würden dann keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr einbehalten werden. Wenn in Österreich keine Krankenversicherungspflicht eintritt, was meines Erachtens wahrscheinlicher ist, sind Sie über Ihre deutsche Krankenversicherung (der Rentner) auch in Österreich krankenversichert.
Zur Abklärung der zuständigen Krankenversicherung (Österreich oder Deutschland) und Beratung über den Krankenversicherungsschutz im jeweiligen anderen Land, empfehlen wir Ihnen sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
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