Hallo Sina,
in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft, egal ob Pflicht- oder freiwilliges Mitglied, oder eine Familienversicherung bestanden hat. Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran.
Rentenbeziehern, die nicht Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss (derzeit 8,15 % der Bruttorente, maximal die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags) zahlen. Dazu ist ein Antrag des Rentners notwendig.
Ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllt haben, prüft Ihre Krankenkasse nach erfolgter Rentenantragstellung.
Sie können sich daher bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erkundigen, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist.