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Experten-Antwort

Krankenversichert bei Erwerbsminderungsrente

von Sina31.10.2024 | 05:47
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit ca. 2 Jahren Teilerwerbsminderungsrente. Ich war bis Mitte 2023 über 25 Jahre Vollzeit beschäftigt. Danach 15 Monate in ALG1-Bezug. Seit Oktober bin ich geringfügig beschäftigt und zahle die Krankenversicherung selbst. Ich habe aber gelesen daß ich als Rentenbezieher, wenn ich nicht sozialversichert beschäftigt bin, über die Rentenversicherung krankenversichert bin und die Krankenversicherung nicht komplett selbst bezahlen muss. An welche Stelle muß ich mich wenden um diesbezüglich eine konkrete Antwort zu bekommen? Wie ist es bei Bezug von voller Erwerbsminderungsrente (Antrag läuft noch), wenn ich z.B. nicht arbeiten würde, ändert sich da was bezüglich Krankenversicherung? Vielen Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sina,

 

in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft, egal ob Pflicht- oder freiwilliges Mitglied, oder eine Familienversicherung bestanden hat. Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran.

 

Rentenbeziehern, die nicht Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss (derzeit 8,15 % der Bruttorente, maximal die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags) zahlen. Dazu ist ein Antrag des Rentners notwendig.

 

Ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllt haben, prüft Ihre Krankenkasse nach erfolgter Rentenantragstellung.

Sie können sich daher bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erkundigen, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Nunam 31.10.2024 | 05:59
Nun, wie der Name schon sagt... Krankenversicherung. Warum wendet man sich da nicht an die Krankenversicherung? Oder fragen Sie bei der Krankenversicherung nach, was Ihre Rente angeht?
KSCam 31.10.2024 | 06:00
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an. Wenn Sie in den 25 Jahren Vollzeit gesetzlich krankenversichert waren, sind Sie das auch als Teil EM Rentnerin. Oder waren Sie beim Arbeiten privat krankenversichert? Dann kommen Sie auch nicht in die KVdR.
Mondkindam 31.10.2024 | 06:58
Ob Sie bei Ihrer Rente krankenversicherungspflichtig sind oder sich freiwillig krankenversichern müssen wurde von Ihrer Krankenkasse aufgrund Ihres Rentenantrages geprüft. Wenn die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt war und Sie sich freiwillig krankenversichern müssen haben Sie aber einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Der Beitragszuschuss wird nur auf Antrag gezahlt und normalerweise werden Sie aufgefordert diesen Antrag zu stellen, sobald die Krankenkasse der DRV mitteilt das keine KVdR-Pflicht vorliegt. Schauen Sie mal was zur Krankenversicherung in Ihrem Rentenbescheid steht.
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