Wolfgang hat die Bedingungen für die Mitgliedschaft in der KVdR schon genannt. Sollten Sie während der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens nicht durchgängig einer gesetzlichen Krankenkasse angehört haben, kann es schon eng werden. Falls Sie die erforderliche Vorversicherungszeit nur knapp verfehlen, sollten Sie durch Ihre Krankenkasse prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die KVdR durch eine spätere Rentenantragstellung noch erfüllt werden können.