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Experten-Antwort

Krankenversicherung

von Kotsyurko , Halyna11.04.2017 | 10:55
862 Ansichten
3 Antworten

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Bin zurückgekehrt aus der Ukraine. nach dem Tod meines Mannes bin ich für 3 jahre dort gewesen . Nun bin ich nach Niedersachsen zurückgekehrt . und Bin hier gemeldet .die Aok Osnabrück verwies mich an die AOK Baden - Württenberg weil ich vorher dort versichert war . ich hab mich offiezell umgemeldet auch bei der RV . Bei Nachfrage bei Aok BW hängt alles dei der RV die mich wohl über meine Witwenrente versichert ? ich hab ein bankkonto in Deutschland eröffnet und dies auch der RV mitgeteilt. Noch nicht einmal darüber ein Bescheid , ob das geklappt hat . Hatte Beratungsgespräch bei der DRV wo mir ein Zettel ausgestellt hat das mich irgendeine KV versichern muss . hilft mir nur wenig .Die zuständige Mitarbeiterin DRV BW Verbindungsstlle fürs vertragslose Ausland, in über alles in Kenntnis gestezt keine Antwort. was kann ich nocht tun ? vielen dank im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich des Sachstandes eines Rentenverfahrens muss ich Sie an die Kollegen des Beratungsdienstes vor Ort verweisen. Die können über den Computer und Ihre Versicherungsnummer Ihre Daten einsehen und sehen wo Anträge laufen.

Die Frage wie und wo Sie krankenversichert sind, ist in erster Linie von der Krankenkasse zu klären.

Welche Stellen in dieser Angelegenheit tätig sind und welcher Klärungsbedarf besteht ist online nicht zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 11.04.2017 | 18:27
Hallo Kotsyurko , Halyna, wurde die Witwenrente auch während des Aufenthalts in der Ukraine weiter gezahlt, oder wurde sie eingestellt, weil sie nur auf FRG-Zeiten beruhte? Im letzten Fall lebt sie auch nicht wieder auf. Natürlich ist so oder so die letzte Krankenkasse (AOK BW) für die Krankenversicherung zuständig, evtl. warten die aber noch das Wiederanlaufen der Witwenrente ab. Wenn Sie mittellos sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, sollten Sie zum Jobcenter gehen. Haben Sie die Regelaltersgrenze schon erreicht, geht der Weg zum Sozialamt/Grundsicherung - in beiden Fällen wird auch sofort die Krankenversicherung eingeleitet. Gruß w.
Grokoam 12.04.2017 | 07:01
Versuch es mal bei einer Ukrainischen KK.
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