Wenn die KK Versicherungspflicht in der KVdR festgestellt hat, ist die Höhe der Rente egal, man ist dann selbst pflichtig, Familienversicherung nicht mehr möglich.
Zur Grundsicherung sollten Sie Ihr Grundsicherungsamt befragen, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen (Vermögen, Miete usw.).