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Experten-Antwort

krankenversicherung

von emma07.01.2011 | 15:46
1665 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, stimmt es, dass ich ab Antragstellung bereits Beiträge in die KVdR zahlen muss und die vor Rentenbeginn gezahlten Beträge nicht erstattet bekomme? Dass ich also - wenn ich z.B. drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Antrag stelle - drei Monate lang doppelte Beiträge bezahle: nämlich in die KV als (noch)Arbeitnehmerin und in die KVdR als (zukünftige) Rentnerin??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2011 | 09:19

Es ist so, wie "RFn" beschrieb. Ab Antrag theoretisch kk-versichert. Die Pflichtversicherung durch die Arbeit verdrängt diese aber. Sie sind auf jeden Fall ohne Zusatzkosten (ausser Beirträge ) immer kk-versichert. Zusatz: auch wir haben einen Feierabend und ein Wochenende!

5 Antworten

W*lfgangam 07.01.2011 | 16:20
Hallo Emma, stimmt nicht. Die so genannten Warterentnerbeiträge - die KVdR beginnt in der Tat schon mit Rentenantragstellung und evtl. Beitragszahlung - greifen bei vorrangiger Versicherung (hier Versicherungspflicht aus Beschäftigung) nicht. Gruß w.
RFn am 07.01.2011 | 16:27
Aber nein, wo haben Sie das bloss her. Fakt ist, ab Rentenantrag sind Sie zwar formal in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KV/PVdR). Die Beitragspflicht daraus setzt aber erst mit dem Rentenbeginn ein. Beiträge zur KV/PVdR werden nur von der Rente erhoben, also erst ab Rentenbeginn. Bis zum Beginn der Rente werden nur die üblichen Beiträge vom Lohn als Arbeitnehmerin erhoben. Alles klar ?
Emmaam 07.01.2011 | 18:04
Danke für die raschen Antworten! Woher ich das habe? Aus dem Flyer der Rentenversicherung :-( Der ist nämlich mehr als missverständlich ... Deshalb noch mal Danke für die erleichternden Auskünfte. Vielleicht bestätigt die ein Experte der DRV noch mal??
KSCam 08.01.2011 | 10:11
der wird sich schon noch melden, vielleicht erst am Montag? Bedenken Sie bitte, dass Sie Ihre Frage am einem Freitagnachmittag um 15.46 gestellt haben und dass dieser Freitag in einigen Bundesländern auch noch ein "Brückentag" ist. Da sollte man mit den Antworten warten können. -:)
Unverschämt!!!!am 08.01.2011 | 18:52
Vielleicht bestätigt die ein Experte der DRV noch mal?? Genau!!!! Ist ja wohl übelst dreist, das die Experten auch Feierabend machen. Unfassbar, und das auch noch an einem Freitag. Da müssen die doch mindestens bis 0.00 Uhr zu erreichen sein. Die Woche besteht doch nur aus diesem einen Tag. Ne ne, das darf doch echt nicht wahr sein. Das sind die gleichen Idioten die morgens schon um 7 Uhr anrufen, 10 mal hintereinander. Oh Herr schick Hirn vom Himmel. Einge Emmas haben das ganz doll nötig.
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