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Zur Experten-Antwort springenHallo Juni,
ab 01.01.2017 gelten Neuregelungen für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Waisenrenten.
Für Waisen, die aufgrund des neuen Versicherungspflichttatbestandes krankenversicherungspflichtig sind, ist die Waisenrente bis zum Erreichen der für die Familienversicherung maßgebenden Altersgrenzen beitragsfrei. Die Altersgrenzen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. D.h. ab diesem Zeitpunkt müssen Sie selbst wieder die Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung tragen.
Hallo Juni,
da die Neuregelung erst zum 01.01.2017 greift, bleibt bis zum 31.12.2016 bei der früheren Regelung mit Ihren Beitragsanteilen.
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