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Experten-Antwort

Krankenversicherung ab 27 (HW)

von Juni12.05.2017 | 12:09
945 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo miteinander, Ich bin 27 Jahre alt. Bis zu meinem 25. bzw. 26. Lebensjahr habe ich noch eine Rente der Berufsgenossenschaft bezogen. Ab 25. habe ich meine Beiträge zur Krankenversicherung (AOK) selbst eingezahlt. Nun hieß es aber, dass ich eigentlich einen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung hätte stellen können, sodass diese erfreulicherweise hätte übernommen werden können. Laut grundsätzliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung hätte ich wohl Anspruch darauf, solange ich bis heute in der Schule/Ausbildung war. Seit über 8 Monaten tut sich bei meinem Antrag nichts. Inzwischen zahle ich ja - da ich 27 bin - einen höheren Beitrag an die Krankenkasse und frage mich bzgl. der neuen Regelung 1.1.2017: bekomme ich theoretisch meine selbstgezahlten Beiträge ab dem 25. Lebensjahr zurück? Wenn ja, was passiert ab dem 27. Lebensjahr?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juni,

ab 01.01.2017 gelten Neuregelungen für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Waisenrenten.

Für Waisen, die aufgrund des neuen Versicherungspflichttatbestandes krankenversicherungspflichtig sind, ist die Waisenrente bis zum Erreichen der für die Familienversicherung maßgebenden Altersgrenzen beitragsfrei. Die Altersgrenzen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. D.h. ab diesem Zeitpunkt müssen Sie selbst wieder die Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung tragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juni,

da die Neuregelung erst zum 01.01.2017 greift, bleibt bis zum 31.12.2016 bei der früheren Regelung mit Ihren Beitragsanteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Juniam 12.05.2017 | 13:13
Besten Dank für die Erklärung - Was passiert mit den Beiträgen, die ich bis zum 01.01.2017 bereits gezahlt habe? Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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