Hallo Zilli ,
zum Antragsverfahren einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehört in der Regel auch eine Meldung zur Krankenversicherung der Rentner. Insofern findet eine enge Zusammenarbeit im Wege eines Datenaustauschs zwischen Rentenversicherungsträger und Krankenkasse statt.
Die meisten Versicherten sind zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung noch beschäftigt oder anderweitig krankenversichert (z.B durch das Arbeitsamt). Diese Mitgliedschaft hat immer Vorrang vor der Mitgliedschaft als Rentenantragsteller. In Ihrem Fall endete diese Mitgliedschaft zum 31.12.2011. Da für die Zeit ab 1.1.2012 noch kein Rentenbescheid erteilt wurde, müssen Sie die Beiträge als Rentenantragsteller zunächst allein zahlen. Wird Ihre Rente dann rückwirkend bewilligt, werden Ihnen die Beiträge von der Krankenkasse erstattet oder mit Beitragsforderungen der Kasse verrechnet.