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Zur Experten-Antwort springenKrankenversicherung der Rentner
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. Versichert ist, wer die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, diese beantragt und bereits eine bestimmte Zeit (Vorversicherungszeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Das gilt auch für die Hinterbliebenenrenten, allerdings ist bei Waisenrenten seit dem 1. Januar 2017 keine Vorversicherungszeit mehr erforderlich.
Erfüllen Sie nicht selbst die Vorversicherungszeit, können Sie trotzdem krankenversicherungspflichtig sein, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes bereits Mitglied der KVdR war oder als Versicherter die Vorversicherungszeit erfüllt hatte.
Als Waise brauchen Sie jedoch seit dem 1. Januar 2017 keine Vorversicherungszeit mehr. Sie sind allein wegen des Rentenbezuges pflichtversichert. Lediglich wenn Sie zuletzt vor der Antragstellung privat krankenversichert waren, müssen Sie für eine Pflichtversicherung zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
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