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Krankenversicherung bei Rente

von efurst24.02.2009 | 17:58
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8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, trotz der neuen gesetzlichen Regelungen zur obligatorischen Aufnahme in eine gesetzliche oder private KV, sind bisher mehrere Bemühungen bei PKV-Gesellschaften erfolglos geblieben. Mein Fall ist mglw. ein besonderer: ich arbeite und lebe seit 1992 in Costa Rica, bis 1998 als GTZ-CIM Fachkraft mit einem Gruppen-PKV-Schutz bei der Hallesche Nationale, danach nur noch als Hochschullehrer unter heimischen Arbeitsrecht mit einer gesetzl. Pfichtversicherung von Costa Rica. Sowohl die Hallesche (obwohl ltezte Vorversicherung) sowie Continental u.a. Gesellschaften wollen mich derzeit nur mit Risikozuschlägen wg, Vorerkrankungen aufnehmen oder in der sog. Basisversicherung von mehr als 600 Euro versichern. Dies würde für mich Tarifkosten bedeuten, die mir als zukünftiger Rentner mit einer gesetzl. Monatsrente von geschätzt 750 Euro unzumutbar sind. Derzeit bin ich als Gastwissenschaftler (Sabbatjahr) in Deutschland, werde jedoch am 1. Juni noch einmal für ein Jahr oder drei Jahre nach Costa Rica vorübergehend leben/arbeiten, bis ich dann zum 1.7.2010 oder 1.7.2012 als Rentner nach Deutschland dauerhaft zurückkehren werde. Ich würde daher gerne jetzt schon in eine KV und Pflege-Vers. eintreten und diese mir als Anwartschaft bis zum Eintriit in das Rentenalter aufrechterhalten wollen. Daher meine Bitte, mich zu beraten. Nach Auskunft der Rentenversicherung werde ich von einer gesetzlichen KV auch bei Rente ausgeschlossen sein. Doch die privaten wollen dies nur mit dem neu eingeführten Grundtarif machen, der aber ohne Arbeitgeberzuschuß für mich unzumutbar wäre. Ist dies überhaupt in meinem Fall so vorgesehen, da ich bei einem Beitrag von 600-700 Euro pro Monat eine finanzielle Kompatibilität mit der gesetzlichen KV nicht erkennen kann. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Edgar Fürst

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Beitrag von Schiko ist zutreffend. Nähere Auskünfte könnten Sie bei der Krankenkasse einholen, weil von dieser Stelle entschieden wird, ob Krankenversicherungspflicht aufgrund des Rentenbezuges eintritt.

7 Antworten

Schiko.am 24.02.2009 | 20:05
Bin kein Fachmann, aber soweit mir bekannt werden Rentner nur als pflichtversichert in eine der gesetzlichen aufgenommen wenn nachweis- bar seit erstmaliger Arbeitsaufnahme bis zur Rentenantragstellung min- destens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes bei einer ges. Krankenkasse pflichtversichert war. Die gilt auch , wenn jemand als Angehöriger familienversichert war, und dieser die neun Zehntel Voraussetzung erfüllt. Dies scheint mir bei Ihnen nicht gegeben zu sein, bei Rentenbeginn bleibt nur der Weg der freiwilligen Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen.
Completely Wrongam 25.02.2009 | 11:10
Ihre Ausführungen beziehen sich ausnahmslos auf Fragen der Krankenversicherung. Da dies ein Forum der Rentenversicherung ist, können hier selbstverständlich keine Auskünfte zum Krankenversicherungsrecht gemacht werden!!!
konstanzeam 25.02.2009 | 19:00
Wenn Sie bereits über 55 Jahre alt sind, dann hat der Gesetzgeber die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Daher wird Ihnen wahrscheinlich nur der Gang zum Amt für Grundsicherung bleiben. Bitte lassen Sie sich dort beraten.
Wolfgangam 25.02.2009 | 23:11
Hallo Edgar, schauen Sie sich da http://www.forum-krankenversicherung.de/ mal um. Auch wenn hinter dem Forum ein privater Anbieter steckt, haben die Beiträge nach grobem Überfliegen doch 'Hand und Fuß'. Gruß w.
Wunschkonzertam 26.02.2009 | 13:26
Mal abgesehen davon das Ihr Beitrag hier vollkommen falsch ist, wundert es mich doch immer wieder, mit welchen Ansichten man tag täglich konfrontiert wird. Das System der Krankenversicherung in Deutschland funktioniert nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Das heisst man zahlt seine Beiträge um die Leistungen im Gesamtpaket ( auch für die anderen in der Solidargemeinschaft ) zu finanzieren. Sie haben jahrelang NICHT in diese Solidargemeinschaft eingezahlt, somit viele 10000 Euro. Haben dafür die Vorteile der privaten KV genossen. Jetzt auf einmal denken sie sich, och ich wechsel einfach wieder in die günstigere gesetzliche KV. ( auf Kosten der Solidargemeinschaft ). Zum Glück gibt es auf dieser Erde nur wenig Menschen die so ( egoistisch ) denken. Und zum Glück hat der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben, das dieser Kreis nicht zurück kann!!!!( in meinen Augen das Beste was der Gesetzgeber je entschieden hat!!!) Tja, also nicht auf den Kosten der anderen ein schönes Leben machen, sondern sparen Herr Gastwissenschaftler.Damit sie sich weiter den Luxus der privaten KV leisten können, wie die ganzen Jahre zuvor.
efurstam 26.02.2009 | 14:45
Frau/Herr Wunschkonzert, bevor Sie derart polemische Beiträge verfassen, sollten Sie meinen erstmal richtig lesen. Dann würden Sie daraus entnehmen können, daß ich seit meinem letzten Arbeitsverhältnis keine Vorteiel einer privaten PV in Deutschland genossen habe (und ich auch nicht in eine kostengünstigere gesetzliche überwechseln möchte). Und zuvor habe ich in die deutschen Kassen Höchstbeiträge eingezahlt, ebenso wie ich seit der Aufnahme meines derzeitigen Arbeitsverhältnisses in Costa Rica (1998) in die dortige gesetzliche Sozialversicherung einzahle, ohne diese bisher beansprucht zu haben. Also von wegen egoistischer Ausbeutung der Solidargemeinschaft. Sie sollten besser mal Ihre dummen Sprüche - zumindest in meinem Fall - lassen. Mit gar nicht so freundlichen Grüssen, Edgar
Wolfgangam 26.02.2009 | 20:50
Hallo Edgar, 'sinnvolle' Beiträge von Nichtbetroffen kann man einfach nur ignorieren, der status quo ist wie er ist, und da hilft es dem Fragenden gar nicht, über die Vergangenheit zu sinnieren. Manche fühlen sich hier offensichtlich wohl, sich in dem Leid anderer zu suhlen, um eigenes zu kaschieren ...tja Grundsätzlich richtig ist, dass der Zug/Rückkehr zur GKV sehr eingeengt ist - und, wie oben richtig geschrieben, ab 55 nahezu ausgeschlossen. Die Gründe sind auch aus Sicht des Gesetzgebers berechtigt ... Rat: wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft der PKV haben, gibt es dafür eine Aufsichtsbehörde, die das kontrollieren kann: www.bafin.de In dem von mir genannten Forum wird man Sie in Fragen zur PKV sicher besser informieren können. Gruß w.
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