Über das Vorliegen der Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner entscheidet alleinig Ihre Krankenkasse. Falls Sie bereits jetzt rechtssicher wissen möchten, ob die Voraussetzungen vorliegen, erfragen Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse und geben dabei an, wann Sie beabsichtigen Ihre Altersrente zu beantragen.
Hinsichtlich der Betriebsrente können Sie dann auch bei Ihrer Krankenkasse erfragen, welche Beiträge zu zahlen sind (hier sind Rechtsänderungen in Planung).
Falls Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, tragen Sie vom Krankenversicherungs- und Zusatzbeitrag jeweils die Hälfte. Den Beitrag zur Pflege tragen Sie allein.
MfG