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Experten-Antwort

Krankenversicherung bei Rente

von 60+30.03.2019 | 10:14
56 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, bisher bin ich in einer gesetzlichen KK freiwillig versichert und habe folgende Fragen: Bin ich dann mit Rentenbezug auch automatisch freiwillig versichert oder welchen Status werde ich als Rentner haben? In welcher Höhe muss ich von der Rente und Betriebsrente KK und Pflegevers. selbst tragen? Vielen Dank für die Mühe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Über das Vorliegen der Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner entscheidet alleinig Ihre Krankenkasse. Falls Sie bereits jetzt rechtssicher wissen möchten, ob die Voraussetzungen vorliegen, erfragen Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse und geben dabei an, wann Sie beabsichtigen Ihre Altersrente zu beantragen.

Hinsichtlich der Betriebsrente können Sie dann auch bei Ihrer Krankenkasse erfragen, welche Beiträge zu zahlen sind (hier sind Rechtsänderungen in Planung).

Falls Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, tragen Sie vom Krankenversicherungs- und Zusatzbeitrag jeweils die Hälfte. Den Beitrag zur Pflege tragen Sie allein.

MfG

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3 Antworten

60+am 30.03.2019 | 10:40
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Herzlichen Dank. Da ich in meinem über 35 jährigem Arbeitsleben noch nie privat versichert war, sondern immer in der gesetzlichen KK (erst als Pflichtversicherter und später freiwillig) dürfte bei mir dann wohl die Krankenversicherung der Renter zuständig werden, versteh ich das richtig?
KSCam 30.03.2019 | 10:25
Das entscheidet die Krankenkasse, bitte klären Sie das mit denen....... Gefühlt - also wenn Sie in den letzten 25 Jahren Mitglied einer gesetzlichen Kasse waren - kommen Sie in die rankenversicherung der Rentner. Aber rechtssichert, d.h. ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen (was aus Ihren Angaben nicht eindeutig hervorgeht) entscheidet die Kasse und nicht die DRV.
nicht AOKam 30.03.2019 | 13:23
KV+PV bei gesetzlicher Rente ca. 10,95% KV+PV bei Betriebsrente ca. 18,85% je nach Krankenversicherung ganz kleine Abweichungen. Wird alles automatisch von der Rente abgezogen, steht aber auch im Bescheid.
Deutsche Rentenversicherung
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