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Experten-Antwort

Krankenversicherung bei Rentenbeginn

von Uschi11.07.2019 | 11:29
94 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe ab 1.8.2025 einen Anspruch auf Altersrente und habe folgende Fragen: Ich war bis zur Geburt unseres Sohnes beschäftigt und habe danach immer wieder Rentenbeiträge gezahlt, sodaß ich einen Anspruch auf Altersrente habe. Da mein Mann privat krankenverichert ist, bin ich bei der gesetzlichen Krankenkasse seit 30 Jahren freiwillig pflichtversichert. Werde ich bei Rentenbeginn dann für meine Rente gesetzlich krankenverichert und zahle auch nur dafür den Beitrag? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uschi, so, wie Sie Ihre Situation schildern (30 Jahre freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung), werden Sie die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) erfüllen. Bei einer Pflichtmitgliedschaft werden die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung lediglich aus der gesetzlichen Rente berechnet.

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2 Antworten

DRVam 11.07.2019 | 12:53
Sollten Sie 9/10 der 2. Hälfte Ihres Berufslebens gesetzlich krankenversichert gewesen sein, werden Sie als Rentnerin pflichtversichert sein. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die erforderlich Vorversicherungszeit von Ihrer Krankenkasse prüfen.
W°lfgangam 11.07.2019 | 20:48
Hallo Uschi, ja! ...sofern bei Ihnen nicht andere 'bedeutende' Einkommensarten ab Rentenbeginn vorliegen, die die KV/Beiträge neben der Rente zusätzlich etwas anders gestalten könnten. An der Zuständigkeit in der GKV/PKV würde sich dadurch nichts ändern ...ggf. sind Sie mit Ihrer kleinen Rente/ohne weiteres Einkommen, eben pflichtversichert aufgrund der langen Vorversicherungszeit in der GKV = rd. 11 % Beitragsabzug von der Rente. Genaueres erfahren Sie das bei Rentenantragstellung, da, wo man sich örtlich auch mit der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) auskennt. Gruß w.
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