Hallo Uschi, so, wie Sie Ihre Situation schildern (30 Jahre freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung), werden Sie die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) erfüllen. Bei einer Pflichtmitgliedschaft werden die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung lediglich aus der gesetzlichen Rente berechnet.