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Experten-Antwort

Krankenversicherung bei Wegfall EM-Rente (Bescheid-Angabe??)

von Legolas18.03.2017 | 19:03
1081 Ansichten
5 Antworten
Hallo habe einen Rentenbescheid von der DRV erhalten. Die Rente wird nicht mehr gezahlt. Die hinzuverdienstgrenze ist selbst für die 1/4 Rente überschritten durch Arbeitseinkommen (!Gewerbeeinnahmen!). Jetzt hätte ich eine Frage zu meiner Krankenversicherung (gesetzlich) ich zitiere aus dem Bescheid: "Da sie in der Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, Haben sie einen Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente zu zahlen. Dieser Bemisst sich zum Allgemeinen Beitragsssatz, der für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt, und zum anderen nach dem Induviduellem zusatzbeitragssatz, den ihre Krankenkasse festgelegt hat. Der nach dem Allgemeinen Beitragssatz bemessene Krankenversicherungsbeitrag ist von Ihnen und von uns je zur Hälfte zu tragen. Der Zusatzbeitrag ist von ihnen allein aufzubringen. Diese Beiträge führen wir an dei gesetzliche Krankenversicherung ab." Ich dachte das ist schon immer so gewesen zu meiner Rentenbezugszeit. Bleibt das jetzt weiterhin so nach Wegfall der Rente (Hinzuverdienstüberschreitung, arbeitsunfähigkeit besteht weiterhin) ---------------------------------------------------------------- FRAGE 1: Also Zahlt die DRV z.b 50€/50% an meine krankenkasse (den Krankenvericherungsbeitrag), ich Zahle auch 50€/50%. + rund 1€ zusatzbeitrag = 1,00%, bei meiner Krankenversicherung). Ist das so korrekt? ---------------------------------------------------------------- FRAGE 2: Oder Ändert sich der Krankenversichrungsbeitrag derzeit rund 100€, durch meine Gewerbeeinahmen? ---------------------------------------------------------------- FRAGE 3: dachte mit dem Wegfall der Rente müsste ich mich bei meiner Krankenkasse Freiwillig versichern. ----------------------------------------------------------------

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2017 | 10:14

Hallo Legolas,

den Ausführungen von "W+lfgan" schließen wir uns an.

4 Antworten

W*lfgangam 18.03.2017 | 20:42
Legolas schrieb

Aso wäre schon wenn noch eine rote Expertenantwort bestätigen könnte.

Hallo Legolas, denke ich auch so. Die KVdR tritt zurück, da kein Vorrang aus der ansonsten beitragspflichtigen Rente besteht, 'zugunsten' der hauptberuflich vorrangigen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit. Rentenrechtlich daher kein Beitragsabzug von der Rente, sondern Zuschuss zur KV (im Verfahren nicht vergessen, den Beitragszuschuss bei der DRV zu beantragen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Klären Sie das mit Ihrer KK nochmal, alternativ/zusätzlich fragen Sie im Krankenkassenforum nach: http://www.krankenkassenforum.de… Gruß w.
Legolasam 19.03.2017 | 12:51
Danke für die Info. bzgl. KK gehe ich weiter zum KK-Forum.
Legolasam 19.03.2017 | 12:52
Aso wäre schon wenn noch eine rote Expertenantwort bestätigen könnte.
Rentensputnik am 19.03.2017 | 16:30
Nur Geduld. Die Expertenantwort kommt am Montag!
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