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Experten-Antwort

Krankenversicherung Beiträge Zusatsvorsorge

von CorneliaAdam14.09.2021 | 15:32
116 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich habe vor 2 Tagen eine Frage gestellt über die diversen Renten aus ÖS und D. Dort wurde ich darauf mehrmals aufmerksam gemacht das ich auf die BVK Zusatzversorgung Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Ich habe jedoch im Internet gelesen das es hier einen Freibetrag gibt. Irgendwas mit 159 Euro. Nur was darüber liegt muss mit Beiträgen belastet werden. Da bei mir die Zusatzvorsorge nur ca 130 Euro sind muss ich zumindest laut Internet nix zahlen. Ist das richtig? Zudem hat mir die Pensionsversicherung in ÖS von dem Nachzahlungsbetrag fast alles abgezogen. Kann es sein das man bei der Berufsunfähigkeitspension nur einen bestimmten Betrag im Monat gesamte Rente ( D und Ös ) erhalten darf. Das kann ich nicht ganz verstehen da ich ja die Beiträge geleistet habe. Vieĺleicht wissen das die Experten . Danke MfG Cornelia Adam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Adam, es handelt sich hier um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Fragen zur Zusatzversorgung, zur Berufsunfähigkeitspension und den von dort zu entrichtenden Krankenkassenbeiträgen können wir hier leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und die Zusatzversorgungskasse bzw. Pensionsversicherung.

Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 14.09.2021 | 21:12
Hallo CorneliaAdam, der Freibetrag für nicht Abzug von KV/Beiträgen der _dtsch._ KV/Pflegekasse liegt bei rd. 164 €. Sofern andere/zusätzliche Altersversorgungen vorliegen, gibt es natürlich nur 1x max. den Freibetrag auf alle summierten Leistungen. > "Zudem hat mir die Pensionsversicherung in ÖS von dem Nachzahlungsbetrag fast alles abgezogen." Wie Experte schon darauf hingewiesen hat - Leistungen/Abzüge aus Ö müssen Sie mit den dortigen Zahlstellen klären/hinterfragen. Gruß w.
Schadeam 14.09.2021 | 21:20
Was die Krankenkasse für einen Beitrag von Ihnen verlangt erfragen Sie dort. Wie die Österreicher die Nachzahlung verrechnen, richtet sich nach österreichischen Gesetzen - das müssen Sie mit denen klären. Ebenso ob es dort irgendwelche Grenzen gibt, so dass vielleicht die Rente gekürzt wird. Hier im Forum können wir deutsche Rentengesetze beurteilen, aber nicht ausländische,....
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