Wenn Sie gegen eine Ablehnung der Weitergewährung der EM-Rente einen Rechtsbehelf (Widerspruch, Klage) einlegen, besteht die Krankenversicherung der Rentner für die Dauer des Streitverfahrens fort.
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die endgültige Entscheidung unanfechtbar wird.