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Experten-Antwort

Krankenversicherung der Rentner

von Reinhard06.07.2023 | 09:28
179 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 61 Jahre alt und war 12 Jahre selbständig, habe in der Zeit nicht in die gesetzl. Krankenversicherung eingezahlt. Wenn ich 65 Jahre alt bin habe ich in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens 15 Jahre in die GKV eingezahlt. Dazugerechnet 6 Jahre für zwei Kinder sind das 21 Jahre die angerechnet werden. Ich müsste aber 21,6 Jahre eingezahlt haben ( 90Prozent von der zweiten Arbeitshälfte) um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Wo kann ich genau erfahren oder selbst berechnen wie lange ich über das 65. Lebensjahr noch einzahlen muss, bzw. arbeiten muss bis ich zur KVdR berechtigt bin. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reinhard,

ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Krankenkasse zu wenden. Teilen Sie dort schriftlich mit, wann Sie beabsichtigen Ihren Rentenantrag zustellen (Ende des für die KVdR-Mitgliedschaft maßgebenden Zeitraums) und bitten Sie Ihnen mitzuteilen, ob Sie zu diesem Datum die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen. Zumindest diese Frage müsste Ihnen dann auch so beantwortet werden, denn letztendlich entscheidet bei Rentenantragstellung Ihre Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind und nicht die Rentenversicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Schadeam 06.07.2023 | 10:31
Das sollte Ihnen Ihre Krankenkasse ausrechnen können.
Reinhardam 06.07.2023 | 10:36
Leider rechnet die Krankenkasse das im Vorfeld nicht aus.
Hallo.am 06.07.2023 | 10:55
Hallo. Schau mal hier ist ein Rechner https://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/KVdR/ Kannst hin und her probieren.
DRVam 06.07.2023 | 12:18
Woher haben Sie das denn? Ich kenne viele Fälle, in denen das die KK sehr wohl ausrechnen. Am besten schriftlich beantragen.
Deutsche Rentenversicherung
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