Hallo Reinhard,
ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Krankenkasse zu wenden. Teilen Sie dort schriftlich mit, wann Sie beabsichtigen Ihren Rentenantrag zustellen (Ende des für die KVdR-Mitgliedschaft maßgebenden Zeitraums) und bitten Sie Ihnen mitzuteilen, ob Sie zu diesem Datum die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen. Zumindest diese Frage müsste Ihnen dann auch so beantwortet werden, denn letztendlich entscheidet bei Rentenantragstellung Ihre Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind und nicht die Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung