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Krankenversicherung der Rentner

von Erika07.07.2008 | 16:18
1737 Ansichten
4 Antworten

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Ich werde demnächst 65 und habe die letzten 20 Jahre nicht mehr gearbeitet. Ichwar familienversichert in der Privaten Krankenkasse meines Mannes. Muss beim Rentenantrag trotzdem Vordruck R 810 ausgefüllt werden? Wie ist bezüglich meiner künftigen Krankenversicherung zu verfahren?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.07.2008 | 08:06

Wie schon vom Forumsteilnehmer Happy beschrieben, müssen Sie auch den Vordruck R810 ausfüllen, damit die gesetzliche Krankenversicherung prüfen kann, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Das wird bei Ihnen nicht der Fall sein, wenn Sie in den letzen 20 Jahren privat versichert waren. Diesbezüglich sollten Sie nicht vergessen einen Antrag auf Zahlung eines Beitragszuschusses zu stellen; auf der Rückseite des Vordrucks R 810 können Sie diesen formlos und zusätzlich formell mit dem Vordruck R821 beantragen. Den Vordruck R810 verschickt die Antrag aufnehmende Stelle bzw. der Rentenversicherungsträger an eine gesetzliche Krankenkasse.

3 Antworten

Happyam 07.07.2008 | 16:21
1.) ja, der R 810 muss ausgefüllt werden und (nach Bestätigung der Antragstellung) an Ihre Krankenkasse bei der Sie selbst zuletzt kv waren geschickt werden. 2.) da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach in der Familenversicherung bleiben (und vielleicht sogar einen eigenen Anspruch auf Beihilfe haben?) müssen Sie den R 821 von der privaten KK ausfüllen lassen und dem Antrag beifügen oder nachreichen. 3.) Sie erhalten dann bei Rentenbewilligung ggf. eine Beitragszuschuss zur privaten KK )momentan 7% aus Ihrer Bruttorente. MfG Happy
Erikaam 07.07.2008 | 16:26
das war in der DDR- die SVK der DDR, die gibt es doch nicht mehr.
Happyam 07.07.2008 | 16:30
ok, dann geht das so natürlich net :-)) Schreiben Sie einfach bei der Frage zur Krankenversicherung ab dem 01.01.1979 (ziemlich unterster Teil des R 810) SV-DDR. Also z.B. 1979 - xx.xx.xxxx SV DDR und schicken dieses Blatt mit dem Rentenantrag zusammen an die DRV. Diese lässt sich dann von einer gesetzlichen KK (in der Regel die Wohnort AOK) bestätigen, dass Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind. Das reicht so aus. Nur den R 821 nicht vergessen!! MfG Happy
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