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Experten-Antwort

Krankenversicherung der Rentner/Landwirtschaftliche Krankenversicherung

von LoisVOF21.02.2016 | 08:32
1792 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens 9/10 in einer gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied (Verdienst über JAV-Grenze) bzw. zuletzt wg. Altersteilzeit als Pflichtmitglied versichert . Darunter waren auch mehrere Jahre in der landwirtschaftlichen Krankenkasse als frw. Mitglied. Ich gehe davon aus, dass diese KK auch als gesetzliche Krankenkasse zählt. Seit 2016 beziehe ich jetzt meine Altersrente nach Altersteilzeit. Rente und Zusatzrente sind unter 2000 EUR/Monat. Mir hat die Krankenkasse aber einen Fragebogen gesandt wo ich meine zusätzlichen Einkünfte (Miet- und Zinseinnahmen) anzugeben hatte und bezahle dadurch einen hohen Beitrag, bin also nicht in die Krankenversicherung der Rentner gekommen sondern bleibe freiwilliges Mitglied. Ist diese Handhabung so richtig oder müßte ich nicht vielmehr in die KVdR aufgenommen werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LoisVOF,

bitte lassen Sie Ihre Fragen zum Krankenversicherungsrecht direkt bei Ihrer Krankenkasse klären. Diese prüft dann auch, ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen.

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7 Antworten

Ranita Prankelam 21.02.2016 | 10:59
Mit Sicherheit sind Sie in der KVdR. Und zusätzlich müssen Sie noch selbst die Beitragslast von Zinsen und Mieteinnahmen abführen. Letztlich: Warum rufen Sie denn nicht einfach Ihre Krankenkasse an? Das ist doch so einfach. Ich wette sogar dass Sie die Antwort auf Ihre Frage schneller erhalten als es an Zeit gebraucht hat Ihren fragenden Beitrag zu verfassen.
kpjmkam 21.02.2016 | 11:17
Hallo. Ich nehme mal an das sind die Beiträge für einen Rentenantragsteller. Da werden vom Zeitpunkt des Rentenantrags bis zur Zahlung der Rente alle Einkünfte verbeitragt.
LoisVOFam 21.02.2016 | 12:17
Nochmal zusammengefasst: Ich war zuletzt in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nach Renteneintritt muss ich nicht nur Beiträge aus der Rente, sondern auch aus sonstigen Einkünften zahlen wie ein freiw. Mitglied. Ich dachte, da ich die 9/10-Grenze erfüllt habe, bin ich als Rentner in der KVdR pflichtversichert, da meine Rente "gering" ist und ich zuletzt pflichtversichert war. Und: Ich denke, die landwirtschaftliche Krankenkasse bei der ich auch einige Jahre war zählt auch als gesetzliche Krankenkasse bei der Berechnung der 9/10 Grenze mit.
LoisVOFam 21.02.2016 | 12:05
Ich hatte es so in Erinnerung: KVdrR= Beiträge nur aus Rente, sonstige Einnahmen werden nicht verbeitragt. Dies haben auch meine Recherchen im Internet so bestätigt. Nachdem die Krankenkasse aber einen anderen Bescheid erlassen hat (dort können ja auch mal Fehler passieren) möchte ich in der Sache Klarheit haben. Sie werden verstehen, dass ich dafür auch ein paar Minuten meiner Zeit gerne dafür opfere!
kpjmkam 21.02.2016 | 15:51
Hallo. Nach ihrem Rentenantrag haben Sie doch einen Bescheid von der GKV bekommen ob Sie in die KVdR kommen oder nicht. Was stand denn da und wenn nicht warum nicht. Vielleicht haben Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb aber auch noch nicht aufgegeben.
W*lfgangam 21.02.2016 | 19:48
Nur noch für Unternehmen, sorry ... gruß w.
W*lfgangam 21.02.2016 | 19:41
Hallo LoisVOF, stellen Sie Frage im Krankenkassenforum: http://www.aok-business.de/tools-service/fristenkalender/experte… Gruß w.
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