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Experten-Antwort

Krankenversicherung in der Rente für Mitglieder von Versorgungswerken

von Rente8716.10.2020 | 16:43
140 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Als Pflichtmitglieder vom berufsständischen Versorgungswerk werde ich dementsprechend die Rente nicht von der Deutsche Rentenversicherung beziehen. Doch dies fürt dazu, auch wenn man über die Vorversicherungszeit verfügt, die Verweigerung der Zugang zur Pflichtkrankenversicherung der Rentner. In diesem Fall müsste man sich freiwillig krankenversichern. Im Vergleich zum Pflichtversicherten fällt dabei allerdings der doppelte Beitragssatz an. Nach eigener Recherche gäbe eine Möglichkeit, trotzdem in der Pflichtkrankenversicherung aufgenommen zu werden. Zum einen müsste die Vorversicherungszeit erfüllt sein und zum anderen müsste man Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Was wären die Voraussetzung dafür in so einem Fall? Erwähnenswert wäre die Erziehungszeit bei einem Kind (12 Monate). Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2020 | 09:03

2 Antworten

KKam 16.10.2020 | 17:22
Das ist keine rentenrechtliche Frage, die Ihnen in diesem Forum auch kein Experte beantworten wird. Da müssen Sie sich schon an eine gesetzliche Krankenkasse oder an ein Forum der KK wenden. http://forum-krankenversicherung.de/
Ich denkeam 16.10.2020 | 17:40
Hallo. In die KVdR kommt nur wer die Vorversicherungszeit erfüllt und eine Rente von der DRV bekommt. Auf diese kleine Rente der DRV zahlst Du dann den hälftigen Beitrag. auf die Rente vom Versorgungswerk mußt Du trotzdem den vollen Beitrag zahlen.
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