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Experten-Antwort

Krankenversicherung nach Ende ALG I Bezug und Renteneintritt

von Seniorin15.09.2018 | 16:04
444 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, bin ich automatisch pflichtversichert bei meiner Krankenkasse, wenn mein ALG I Bezug geendet hat und meine Renteneintrittszeit begonnen hat, ich aber noch nicht die Rente beantragt habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Seniorin,

zu Fragen bezüglich der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

Grundsätzlich ist an dem Kommentar von Klar aber was dran.

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3 Antworten

Klaram 15.09.2018 | 17:44
Über welches Einkommen verfügen Sie denn und woher? Wenn sie keinerlei Leistungen erhalten können Sie sich nur freiwillig versichern. Es werden ja auch ansonsten keinerlei Beiträge abgezogen von Einkommen was nicht existiert. Wenn Sie nach ALG1 keimen Rentenantrag stellen und mit ihrem Vermögen/Einkünften unterhalb Ihres Bedarfs leben, wäre das Jobcenter mit ALG2 zuständig, dann werden Sie auch wieder pflichtversichert.
Klaram 15.09.2018 | 17:44
Über welches Einkommen verfügen Sie denn und woher? Wenn sie keinerlei Leistungen erhalten können Sie sich nur freiwillig versichern. Es werden ja auch ansonsten keinerlei Beiträge abgezogen von Einkommen was nicht existiert. Wenn Sie nach ALG1 keimen Rentenantrag stellen und mit ihrem Vermögen/Einkünften unterhalb Ihres Bedarfs leben, wäre das Jobcenter mit ALG2 zuständig, dann werden Sie auch wieder pflichtversichert.
W*lfgangam 17.09.2018 | 21:40
Hallo Seniorin, _mit_ Rentenantrag unterliegen Sie bereits der KVdR-Pflicht (Krankenversicherung der Rentner), allein durch den (auch formlosen) Rentenantrag. Ob die Voraussetzungen dazu allerdings erfüllt sind (9/10-Belegung von KV-Zeiten in der letzten Hälfte) kann die KK erst nach Rentenantrag/KVdR-Meldung dahingehend auch prüfen. Warum noch kein Rentenantrag gestellt - wenn das Renteneintrittsalter nach Ihrer Aussage bereits erreicht ist? Bei rückwirkender Bewilligung der Rente wird auch zum Rentenbeginndatum die Pflichtversicherung KV hergestellt und ggf. zu viel gezahlte freiwillige KV-Beiträge erstattet. Für nähere Informationen zur KV/KVdR fragen Sie ihr örtliches Versicherungsamt, das kennt sich grundsätzlich auch zu dieser Frage aus :-) Gruß w.
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