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Experten-Antwort

Krankenversicherung während des Widerspruchsverfahrens gegen Ablehung Erwerbsminderungsrente

von Fragender15.02.2024 | 07:38
3073 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, angenommen mein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente der DRV wird abgelehnt und ich lege Widerspruch ein bzw. reiche Klage beim Sozialgericht ein. Wie bin ich dann im Widerspruchsverfahren krankenversichert? Bleibe ich auch in dieser Phase in der KvdR? Oder muss ich mich bei einer ersten Ablehnung dann sofort freiwillig gesetzlich krankenversichern? Soweit ich richtig informiert bin ist man am dem Datum des Antrages der Erwerbsminderungsrente automatisch in der KvdR seiner Krankenkasse versichert. Aber wie geht es dann beim Widerspruch weiter? Eine Antwort würde mir sehr helfen! Danke :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender, 

 

wird der Rentenantrag abgelehnt, endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) mit dem Tag, an dem die Ablehnung des Rentenantrages unanfechtbar wird. Im Falle eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid besteht daher die KVdR zunächst weiter, weil der Bescheid noch nicht "unanfechtbar" geworden ist. Dies gilt auch dann, wenn gegen den Widerspruchsbescheid Klage vorm Sozialgereicht eingelegt wird. 

Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse, da diese grundsätzlich ist der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist. 

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4 Antworten

Maxam 15.02.2024 | 07:47
Sie könnten arbeiten gehen. Dann sind Sie ja krankenversichert
Space Invaderam 15.02.2024 | 07:54
Grundsätzlich ist das eine Frage, die Sie der Krankenversicherung stellen sollten. Meinem gefährlichen Halbwissen zufolge sind Sie aber solange krankenversicherte, bis eine verbindliche Entscheidung über den Rentenantrag vorliegt. Also gegebenenfalls bis zum Ende des Widerspruchs- oder Klageverfahrens.
gut überlegenam 15.02.2024 | 08:14
Gegenfrage: Wovon leben Sie denn, falls sich dann alles lange hinzieht? Davon hängt es maßgeblich mit ab, wie Sie krankenversichert sein können. Möglichkeiten wären also sozialversicherungspflichtig arbeiten / ALGI oder Bürgergeld beziehen / Familienversicherung oder eben auch freiwillig. Es ist aber auch eine Frage, die Sie der Krankenkasse stellen müssten, nicht der Rentenversicherung, denn die ist dafür nicht zuständig (die behält nur die Beiträge 'für' die Krankenkasse ein, solange die EM-Rente noch bezahlt wird).
gut überlegenam 15.02.2024 | 08:19
Zitat von Space Invader anzeigenausblenden
neee, bezahlt werden muss ggfs. in der Zwischenzeit trotzdem, wenn nicht aus anderen Einkommensmöglichkeiten KV-Versicherung besteht. Das würde dann ggfs. später (mit den Beiträgen aus einer 'rückwirkenden' Rente) verrechnet werden.
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