Hallo Fragender,
wird der Rentenantrag abgelehnt, endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) mit dem Tag, an dem die Ablehnung des Rentenantrages unanfechtbar wird. Im Falle eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid besteht daher die KVdR zunächst weiter, weil der Bescheid noch nicht "unanfechtbar" geworden ist. Dies gilt auch dann, wenn gegen den Widerspruchsbescheid Klage vorm Sozialgereicht eingelegt wird.
Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse, da diese grundsätzlich ist der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist.