Guten Tag,
Ja, Sie erhalten für beide Renten einen Zuschuss für Ihre Aufwendungen zur freiwilligen Krankenversicherung, wenn für beide tatsächlich ein Zahlbetrag zustande kommt. Wenn Sie sowohl eine eigene Altersrente als auch eine Witwenrente beziehen, wird ein sogenannter "Gesamtbeitragszuschuss" gezahlt. Das heißt, dass Ihre Bruttorente der Altersrente auch nur als Bruttorente ausgezahlt wird und der Beitragszuschuss zur Altersrente bei der Witwenrente zusätzlich mit ausgezahlt wird.
Freundliche Grüße