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krankenversicherungsbeiträge

von georg13.10.2008 | 07:01
2086 Ansichten
8 Antworten

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hallo, bei der abfindung einer großen witwerrente, müssen von der abfindung auch beiträge zu kranken- und pflegeversichrung gezahlt werden? Wenn ja, in welcher höhe? danke georg

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.10.2008 | 08:57

Hallo Georg,

der Abfindungsberechtigte ist aufgrund der Neuheirat kein Rentner mehr, somit liegt ein Rentenzahlbetrag als beitragspflichtige Einnahme für die Krankenversicherung und ab 1.1.1995 auch für die Pflegeversicherung nicht mehr vor, so dass von der Abfindungssumme keine derartigen Abzüge in Betracht kommen.

Bei der Berechnung der Rentenabfindung sind die Rentenbeträge zugrunde zu legen, die sich vor Abzug der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung bzw. zur Pfegeversicherung und ohne Beitragsanteile des Rentenversicherungsträgers ergeben.

Moderatoren-Antwortam 14.10.2008 | 10:36

Hallo Georg,

gerne teilen wir Ihnen auch den genauen Text des Kommentars (Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund) zum SGB VI mit, wie gem. § 107 SGB VI die Berechnung der Abfindung bezogen auf die Krankenversicherungsbeiträge erfolgt.

" Beiträge zur KV sind von der Rentenabfindung nicht zu zahlen. Bei in der KV und / oder ab 1.1.95 der PflegeV pflichtversicherten Rentern ist daher der sich vor Abzug des Pflichtbeitrages zur KV und/ oder ab 1.1.95 zur PflegeV aus der Witwen- oder Witwerrente sowie ohne den Beitragsanteil des RV-Trägers ergebende Rentenbetrages maßgebend".

Sofern Sie Zweifel haben, sollten Sie sich schriftlich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

6 Antworten

Schadeam 13.10.2008 | 07:54
auch Sie sollten die Krankenkasse und nicht die RV fragen.
Keith Moonam 13.10.2008 | 08:05
Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden. Monatsbetrag ist der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente. Beiträge zur Krankenversicherung sind von der Rentenabfindung nicht zu zahlen.
.am 13.10.2008 | 10:35
Fragen Sie Ihre KK. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten - würde ich meinen - wird die Abfindung zur Beitragsberechnung zugezogen
georgam 13.10.2008 | 12:25
aber die RV zieht die beiträge für die KV doch auch direkt ein und müsste eigentlich wissen auf welchen gesetzen das basiert, oder?
georgam 14.10.2008 | 08:34
hallo liebe expertin, ich habe nun versucht direkt bei einer beratungsstelle der DR und der techniker krankenkasse auskunft zu bekommen: Die TK kannte das thema rentenabfindung und daraus resultierende beitragszahlungen überhaupt nicht und die beratungsstelle der DR muss sich erstmal "schlaumachen", weil das auch sehr selten vorkommt. Die antworten hier im forum waren auch widersprüchlich, deshalb die frage an Sie als expertin: Nach welchen gesetzen und paragraphen ist es nun so, wie Sie es beantwortet haben? Wie verlässlich ist eine auskunft einer expertin in einem (der DR gehörendem?) forum wie diesem? gruß georg
georgam 14.10.2008 | 11:21
hallo, es ging hier nicht um zweifel, mich hatte es nur etwas gewundert, dass das thema so unbekannt ist... danke für die auskunft, ich warte jetzt erstmal womit sich die DR-beratungsstelle meldet... gruß georg
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