Hallo Jerzy,
soweit Sie aus Polen eine mit einer deutschen Altersvollrente vergleichbare Altersrente beziehen, ist diese versicherungsrechtlich einer deutschen Altersvollrente gleichgestellt und führt damit nach Erreichen der (deutschen) Regelaltersgrenze zur Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 SGB VI i. V. m. Art. 5 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004). Der genaue Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze lässt sich mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/online_rechner.html
ermitteln.
Zur Frage evtl Krankenkassenbeiträge aus Ihrer polnischen Rente muss ich Sie leider an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantworten.