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Experten-Antwort

Krankenversicherungsbeiträge von ausländischer Rente?

von Jerzy07.12.2022 | 10:28
2539 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme ab Januar eine Rente aus Polen, während ich noch weiter in Deutschland arbeite. In Deutschland werde ich erst in ein paar Jahren in Rente gehen. Muss ich Krankenkassenbeiträge (AOK) von meiner polnischen Rente zahlen? Wenn die Rente aus Polen kriege: Bin ich in Deutschland rentenversicherungspflichtig oder brauche/muss ich als Rentner keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jerzy,

soweit Sie aus Polen eine mit einer deutschen Altersvollrente vergleichbare Altersrente beziehen, ist diese versicherungsrechtlich einer deutschen Altersvollrente gleichgestellt und führt damit nach Erreichen der (deutschen) Regelaltersgrenze zur Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 SGB VI i. V. m. Art. 5 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004). Der genaue Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze lässt sich mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/online_rechner.html

ermitteln.

Zur Frage evtl Krankenkassenbeiträge aus Ihrer polnischen Rente muss ich Sie leider an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jerzyam 07.12.2022 | 12:36
Ergänzung: Bei der Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung (ich wohne in Deutschland) wurde ich nicht nach meiner Krankenkasse gefragt. Das kam mir komisch vor. Deshalb meine Frage.
Moam 07.12.2022 | 12:44
Renten aus dem Ausland sind seit dem 1.7.2011 beitragspflichtig. Die Beiträge werden nicht direkt von der Rente einbehalten, deshalb wird im Rentenantrag auch nicht nach Ihrer Krankenkasse gefragt. Sie sind verpflichtet, Ihrer Krankenkasse den Rentenbezug mitzuteilen.
Jerzyam 07.12.2022 | 15:07
Vielen Dank!
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