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Krankenversicherungspflicht

von Klaus29.12.2008 | 17:48
1175 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag,wer kann mir zu folgendne Fragen helfen? Ich bin seit Jahren freiwiliges Mitglied einer BKK (Verdienst über der Versicherungsgrenze) Bedingt durch Altersteilzeit sinkt nun in den letzten 2 Jahren vor Renteneintrit mein Brutto unter die Pflichtversicherungsgrenze. 1. bin ich dann ab sofort bzw. 2009 wieder Pflichtversichert ? 2. WEnn ja, bin ich dann bei Renteneintritt auch Pflichtmitglied in der KVdR oder muß ich mich weiterhin privat absichern? Vielen dank schon mal für entsprechende Auskünfte. Gruß Klaus

4 Antworten

Chrisam 29.12.2008 | 18:27
Zwar falsches Forum aber: zu 1: Ja zu 2: wenn in der 2. Hälfte der Erwerbstätigkeit 90% Versicherung in der GKV bestand, so tritt die KVdR ein.
Schiko.am 29.12.2008 | 21:34
Chris hat ja schon geantwortet. Bin mir aber nicht sicher was sie mit BKK wirklich meinen. Nenne gleich die neuen beträge ab 1.1.2009 mit 3.675 euro als bemessungsgrenze in der gesetzlichen krankenkasse. Aber auch gleichzeitig die versicherungspflichtgrenze mit 4.050 monatlich für die gesetzliche. Darüberliegend können sie sich auch als nichtbeamter/selbst- ständiger, privat versichern. Automatisch werden sie als rentner -bisher in der gesetzlichen- auch als jetzt freiwillig versicheter, wenn sie nicht widersprechen, gesetzlich versicheter. Nehme natürlich an die 90% regelung ist erfüllt. Sind sie aber derzeit privat versichert, fehlt ihnen ja die 90% regel für die ges- setzliche pflichtversicherung als rentner und bleiben vermutlich privat versichert. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 30.12.2008 | 08:38
Sehr freundlich, dachte es mir schon. Somit gilt klaus als rentner automatisch als pflichtver- sicheter. MfG.
Schlaumeier`leam 01.01.2009 | 09:55
unser Schlau 'eier' le weiss nicht mal was BKK bedeutet!!! Sehr PEINLICH und das bei den vielen vorträge die er Kostenlos besucht und die Redner nervt...!!! SCHl......
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