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Krankenversicherungspflicht bei LV

von Klaus26.01.2007 | 21:34
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4 Antworten

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Ich habe eine LV abgeschlossen 1988 als pauschalversteuerte Direktversicherung. Frage: Fällt diese wirklich unter die Beitragspflicht der KV, bzw. Pflegeversicherung. Ich bin in einer BKK freiwillig versichert! Wenn ja gibt es schon Musterprozesse bzgl. Vertrauensschutz bzw. nachträglicher "Enteignung" Unter diesen Voraussetzugne hätte ich diese Versicherung nie abgeschlossen, da die Beitragspflicht die Rendite völlig uninteressant im Vergleich zu anderen Anlageformen macht. Diesen Beschluß kann man nur als politische Wegelagerei bezeichnen, wenn es denn wirklich zutreffen sollte. Ich kann mir allerdings einen solch eklatanten Vertrauensbruch nicht vorstellen. Bin gespannt auf den Sachverhalt! Gibt es "Auswege" ??? Gruß Klaus Gruß Klaus

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.01.2007 | 12:33

Hallo Klaus,

da es sich hier um eine Frage des Krankenversicherungsrechts handelt, kann ich Ihnen in diesem Forum (zur Rentenversicherung und Alterssicherung) nicht weiterhelfen. Versuchen Sie es doch z.B. mal beim Expertenforum der AOK: http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html

3 Antworten

Schiko.am 26.01.2007 | 23:53
Leider ist dies so, weil der abschluss über den betrieb efolgte setzt ullas strafbeitrag ein. Es spielt dabei keine rolle, ob sie pflicht-oder freiwillig in der gesetzlichen versichert sind.PKV.versicherte trifft dies nicht. 100.000 fällige versicherungssumme werden für 10 jahre beitragszahlung herangezogen. Natürlich bis zur geltenden bemessungsgrenze von 3.562,50 monatlich. Verdienen sie also 3.562,50 spielt dies keine rolle. Sind es aber nur 2.000, sieht es schon etwas anders aus. 100.000 auszahlungsbetrag auf 10 jahre verteilt sind 10.000 im jahr und 833,33 im monat.Die genannten 2.000 und 833,33 liegen unterhalb der höchstgrenze von 3.562,50. Bei angenommen 15% plus 1,70% für pflegeversicherung kommen für 833,33 €. 139,17 zum hälfte beitrag für 2.000 hinzu. Mit freundlichen Grüßen.
Bernhardam 26.01.2007 | 23:46
Ja, es ist wirklich so. Der von der Direktversicherung ausgezahlte Kapitalbetrag ist voll beitragspflichtig, wenn man gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist. Es gab und gibt dagegen Musterverfahren bis vor das Bundessozialgericht, und es liegt auch schon eine Entscheidung vor, die zum Nachteil der Versicherten ausgefallen ist. Details finden Sie in meiner Antwort fünf Threads vorher. Der Staat betrachtet es nicht als Enteignung oder Vertrauensbruch, wenn er Steuern und Abgaben erhöht oder neu einführt, folglich wird hier kein Grund für irgendwelchen Vertrauensschutz gesehen; den gibt es auch nicht. Aber es ist klar, warum gerade diese Maßnahme auf so einhellige und massive Ablehnung bei den Betroffenen stößt: Wer gibt schon gerne zu, dass er hereingelegt und hintergangen worden ist? Da läßt man sich ködern, legt einen Teil seines Verdienstes in einer angeblich steuersparenden Direktversicherung langfristig bis zur Rente fest, und dann zeigt sich, daß sogar eine Unterbringung im Kopfkissen vernünftiger gewesen wäre ... Allerdings wüßte ich auch nicht, was im bekannten Universum noch weniger vertrauenswürdig sein könnte, als ein Staat der Spezies "Homo sapiens". Denken Sie 'mal darüber nach ... Es gibt einen Ausweg: Man ist nicht gesetzlich krankenversichert, also gar nicht oder privat, oder man hat 10 Jahre lang ab Auszahlung sowieso ein beitragspflichtiges Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Wer freiwillig versichert ist, kann die zuletzt genannte Bedingung eine Zeitlang erfüllen, da man dann sowieso den Höchstbeitrag bezahlt, offiziell bis 67 arbeiten soll, sich die Versicherung aber in der Regel schon mit 60 auszahlen lassen kann; das reduziert die Beitragslast, weil während dieser Zeit ein Teil der 120 Monate vergeht, in denen je 1/120. der Versicherungsleistung beitragspflichtig ist. Wer gesetzlich versichert ist, und es bleiben will, der kann auch versuchen, im Monat der Auszahlung nicht versichert oder privat versichert zu sein. Nun geht das natürlich auch bei freiwilliger Versicherung nicht einfach so, dass man eine Zeitlang in eine private KV wechselt, denn dann kommt man nicht in die GKV zurück. Aber man sollte dennoch die §§ 9 Abs. 1 Nr 1 i.V.m. 9 Abs. 2 und 5 Abs. 1 Nr 11 SGB V sorgfältig lesen. Dann sieht man nämlich, dass es mit Hilfe des Arbeitgebers doch geht: 1. Man könnte als freiwillig Versicherter einen Monat lang Arbeitszeit und Einkommen so stark reduzieren, dass Versicherungspflicht eintritt (geht in jedem Alter, auch über 55), und danach einen Monat unbezahlten Urlaub machen, und in diesem Monat auch nicht gesetzlich versichert sein. Da man in diesem Fall als Mitglied aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, ermöglicht § 9 SGB V den Beitritt innerhalb von 3 Monaten. Das geht im Prinzip jederzeit und ist nur ein Rechenexempel (wann lohnt es sich?). 2. Wenn man die 9/10 Belegung in § 5 Abs. 1 Nr 11 SGB V erfüllt, tritt mit der Stellung eines Rentenantrags auch bei freiwillig Versicherten oder kurzfristig gar nicht gesetzlich Versicherten automatisch Versicherungspflicht in der GKV ein, es öffnet sich also einmalig im Leben ein Zeitfenster. Wer aber aus dem Arbeitsleben ausscheidet, und eine hohe Auszahlung einer Lebensversicherung zu erwarten hat, der kann vielleicht eine Zeitlang auch ohne Einkommen, Rente und gesetzliche Krankenversicherung auskommen, denn man wird ja nicht gezwungen, schon vorher einen Rentenantrag zu stellen, und hat auch wegen der Rentenabschläge oder -Zuschläge keinen finanziellen Nachteil. Man sollte allerdings auch an berufstätige Ehepartner und die Familienversicherung denken, aber das ist ebenfalls zu handhaben. Tja, und dann gibt man auf Anfrage des Direktversicherers zutreffend an, dass man privat krankenversichert ist, bei einem in 1988 geschlossenen Vertrag wurden derartige Informationen noch nicht abgefragt. Dann wird keine gesetzliche Kasse verständigt und es entsteht auch keine Beitragspflicht. Wer sorgfältig plant und genau informiert ist, kann das ohne jedes Risiko tun, wenn für kurze Zeit eine PKV abgeschlossen wird.
Klausam 27.01.2007 | 13:57
Vielen Dank für die Auskünfte, Acuh wenn sie nicht besoners gut klingen! D.h. weil ich so blöd war freiwillig in einer Ersatzkasse zu bleiben Zahle ich jetzt die Zeche. d.h. es wird ein Rechenexempel, ob ich noch vernünftigerweise in die PKV wechsle und dann für mehr Geld wenigstens die Voreteile eines Privatpatienten "geniesse" Wie wäre es eigentlich wenn ich meinen Wohnsitz mit Rentenbeginn ins Ausland verlege ? Z. B. ins nahe Frankreich? Gruß Klaus
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