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Experten-Antwort

Krankenversicherungspflicht für EU Rentner in D

von Rena Rank23.05.2016 | 16:30
775 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin Deutsche und lebe in Frankreich, beziehe eine deutsche und französische Rente und will nun meinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen. 1. Krankenversicherungspflicht : Lt. Securité Sociale muss ich weiterhin in Frankreich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, da ich dort länger als 15 Jahre beitragspflichtig war. Muss ich mich in Deutschland zusätzlich krankenversichern? 2. Rentenbesteuerung: Gelten für die Besteuerung meiner Renteneinkünfte aus Frankreich die gleichen Regeln für die Berechnung des Rentenfreibetrags wie für die deutschen Renten? (Ich bin seit 1.1.2012 in Rente) Im voraus besten Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Frau Rank,

ich schließe mich der Antwort von W*lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W*lfgangam 23.05.2016 | 19:10
Hallo Rena Rank, für Ihre dtsch. Rente wurde bereits bei Antragstellung auch Ihre mögliche KV in D geprüft - fragen Sie bei Ihrer letzten Kasse in D mal nach (die für Sie zuständig sein wird), wie das künftig abgewickelt ...ob nur die frz. KV bestehen bleibt und/oder vorrangig KV hier entsteht mit entsprechender Beitragspflicht, auch der frz. Rente. Hilfreich könnte auch eine Anfrage an die Verbindungsstelle 'internationale KV/Ausland' sein: https://www.dvka.de/ > Steuern Wird Ihnen in einem Rentenforum grundsätzlich niemand beantworten können, da müssen Sie die hiesigen Finanzbehörden fragen. Gruß w.
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