Hallo Elena,
im Antragsverfahren ist die Berechtigung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) durch Ihre Krankenkasse zu prüfen, deshalb werden die Angaben aus den letzten 20 Jahren zur Krankenversicherung benötigt. Ihre Krankenkasse prüft dann, ob Sie in den letzten 20 Jahren überwiegend ( = zu 9/10 Zehnteln) in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.