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Krankheit

von Angie06.12.2008 | 22:16
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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was ist ein Rehaantrag bei der RV bei krankheit ...den man aufgefordert wird zu stellen von der krankenkasse? Muss man da auf in ein krankenhaus oder was kommt da auf einen zu? und wenn man diesen stellt geht das geld wohl bis zur 78 Woche der krankheit weiter? Wann ist rechtzeitig vorher wo der Antrag auf erwerbsmiderung gesstellt werden muss? Nach der 75 Woche der Krankheit? Außerdem hat man da nicht ein lücke von einen halben Jahr weil die erwerbsminderungsrente erst ein halbes jahr nach krankheitsfeststellung oder antrag auf erwerbsminderung gezahlt wird? wo bekomme ich die anträge her...oder schickt die kasse diesen antrag auf erwerbsminderung mir rechtzeitig zu? Ich kenn mich da leider nicht aus. lg angie

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.12.2008 | 15:27

Hallo Angie ,

in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es das Prinzip Rehabilitation vor Rente. Es soll daher durch gezielte Maßnahmen (ambulant oder stationär) zunächst geprüft werden, ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erhalten oder verbessert werden kann .

Während eines laufenden Krankengeldbezuges kann die Krankenkasse die Versicherten auch zur Antragstellung für eine Reha-Maßnahme auffordern. Dieser Aufforderung sollte man auch nachkommen, da sonst ggf. das Krankengeld eingestellt wird. Während der Durchführung der Maßnahme erhalten Sie anstelle von Krankengeld Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger.

Die erforderlichen Antragsvordrucke können Sie direkt im Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung gemeinsam mit Beratern ausfüllen.

Einen Antrag wegen Erwerbsminderungsrente können Sie dort ebenfalls stellen. Sofern eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, wird diese grundsätzlich auf Zeit gewährt, d.h. die Rente beginnt erst nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung.

Wo sich in Ihrer Wohnortnähe ein Service Zentrum befindet, erfahren Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 48 00.

1 Antworten

-_-am 06.12.2008 | 22:52
Es wird für Sie das Beste sein, wenn Sie sich zu den Fragen an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden und sich umfassend und für Sie kostenfrei beraten lassen. Die Adresse finden Sie nach Eingabe der Postleitzahl Ihres Wohnortes unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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