Hallo Angie ,
in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es das Prinzip Rehabilitation vor Rente. Es soll daher durch gezielte Maßnahmen (ambulant oder stationär) zunächst geprüft werden, ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erhalten oder verbessert werden kann .
Während eines laufenden Krankengeldbezuges kann die Krankenkasse die Versicherten auch zur Antragstellung für eine Reha-Maßnahme auffordern. Dieser Aufforderung sollte man auch nachkommen, da sonst ggf. das Krankengeld eingestellt wird. Während der Durchführung der Maßnahme erhalten Sie anstelle von Krankengeld Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger.
Die erforderlichen Antragsvordrucke können Sie direkt im Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung gemeinsam mit Beratern ausfüllen.
Einen Antrag wegen Erwerbsminderungsrente können Sie dort ebenfalls stellen. Sofern eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, wird diese grundsätzlich auf Zeit gewährt, d.h. die Rente beginnt erst nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung.
Wo sich in Ihrer Wohnortnähe ein Service Zentrum befindet, erfahren Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 48 00.