Guten Tag,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung liegen vor,
wenn wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs Stunden täglich auf dem allgemeinem
Arbeitsmarkt gearbeitet werden kann.
Je nachdem,wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sofern ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt wird ,prüft die DRV das anhand ärztlicher
Gutachten bzw. einer ärzlichen Untersuchung und stellt dann das Leistungsvermögen fest.
Das Leistungsvermögen wird unerheblich von einem Freizeitunfall oder Arbeitsunfall festgestellt.
Bezüglich der Lohnfortzahlung wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Krakenkasse,
bezüglich Verletztengeld an Ihre Berufsgenossenschaft.