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krankheit

von lilli23.02.2009 | 16:01
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, meine frage wäre: also wenn ich es richtig verstehe zahlt bei krankheit der arbeitgeber 6 Wochen weiter und dann kommt die krankenkasse dran bis zu 78 wochen und dann die rentenversicherung mit der erwerbsunfähigkeitsrente falls anspruch besteht... Meine frage jetzt: wie ist es bei einen Freizeitunfall und bei einen Arbeitsunfall? Gilt dann dieses Schema auch so :erst arbeitgeber dann krankenkasse und dann evtl. rentenvers. Welche funktion hat dann da dabei die berufsgenossenschaft (sie ist doch die gesetzliche unfallversicherung...oder?) Vielen Dank! Ich hoffe sie können mir weiterhelfen! Danke! lilli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag,

die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung liegen vor,

wenn wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs Stunden täglich auf dem allgemeinem

Arbeitsmarkt gearbeitet werden kann.

Je nachdem,wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Sofern ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt wird ,prüft die DRV das anhand ärztlicher

Gutachten bzw. einer ärzlichen Untersuchung und stellt dann das Leistungsvermögen fest.

Das Leistungsvermögen wird unerheblich von einem Freizeitunfall oder Arbeitsunfall festgestellt.

Bezüglich der Lohnfortzahlung wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Krakenkasse,

bezüglich Verletztengeld an Ihre Berufsgenossenschaft.

3 Antworten

Oder soam 23.02.2009 | 17:16
Vorweg: die gKV zahlt max. bis zur 78.Woche seit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, da sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom AG schon enthalten! Ob es nach (oder während) dem Krankengeld zu einer Rente kommt wird sich zeigen - erst auf Antrag stellt die DRV fest, ob EM vorliegt. Diesen Antrag können Sie selbst stellen (Achtung: netto-Vergleich aller zustehenden Leistungen machen!); auch ein Reha-Antrag kann zu einem Rentenantrag umgedeutet werden. Unter Umständen beginnt eine Rente dann schon westenlich früher, als das Krankengeld zu Ende ist. Sollte am Ende des Krankengeldes über eine EM-Rente noch nicht entschieden sein (Mangels Entscheidung, mangels Antrag etc.), dann kommt ggf. die Arbeitsagentur ins Spiel - diese wird dann auf die Prüfung einer EM drücken! Die Berufsgenossenschaft greift ggf. bei einem Arbeits- oder Wegeunfall (direkter, üblicher Weg von und zur Arbeit!). Sie entscheidet zunächst, ob ein Arbeitsunfall vorliegt; ihre Leitungen werden meist über die eigene Krankenkasse ausgezahlt. Die Tatsache 'Unfall' hat aber für alle Leistungsträger Bedeutung, da ein evtl. Rückgriff auf den/die Verursacher geprüft werden muss!
lilliam 23.02.2009 | 18:26
ich wollte wissen ob es egal ist ob ich mir in der arbeit z.b. dem fuß breche und nehmen wir mal an ein halbes jahr krankgeschrieben bin oder ob es mir in der freizeit passiert und ich ebenfalls ein halbes Jahr krankgeschrieben bin. Bekomm ich dann von arbeitgeber die 6 Wochen lohnfortzahlung und dann kommt die krankenkasse und später falls die krankheit weitergeht die erwerbsunfähigkeisrente... Oder ist es ein Unterschied und die Krankenkasse zahlt bei Arbeitsunfall nicht? sondern die berufsgenossenschaft? Bin ich abgesichert bei beiden Varianten? liebe Grüßé
Chrisam 23.02.2009 | 19:40
Die Krankenkasse zahlt nach den 6 Wochen Krankengeld bei einem Unfall. Sollte es ich um einen Arbeitsunfall handeln, so zahlt die Krankenkasse in der Regel Verletzengeld im Auftrag der BG. Hier gibt es einen sog. Genaralauftrag, der in den meisten Fällen zum Tragen kommt. Was danach kommt, wird dann auf Antrag von der Rentenversicherung geprüft. Hier kommt es auf die Erwerbsminderung an, nicht pauschal auf eine "Krankheit". Lesen Sie hierzu mal die §§ 43 / 240 SGB VI.
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