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Experten-Antwort

krankheit

von julia24.02.2011 | 16:30
1625 Ansichten
4 Antworten

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hallo, ich wollte mal fragen, ich bin 45 jahre alt und hatte vor 2 jahren eine operation, die zwar was größeres war, aber mich zur zeit nicht weiter in arbeitsleben einschränken wird. ich bin zur zeit arbeitslos. sollte später irgendwie ich doch probleme bekommen ,wie kann ich nachweisen dass ich eine schwere operation hatte wenn es z.b. in 20 jahren meinen hausarzt nicht mehr gibt und ich vielleicht an einen anderm ort lebe und ich die erwerbsunfähigkeitsrente oder teilerwerbsunfähigkeitsrente beantragen möchte? ich habe keinen behindertenausweis und hab auch nicht vor so einen zu beantragen. wer ist eigentlich für die untersuchung einer erwerbsunfähikeitsrente zuständig...das versorgungsamt? oder hat die rentenversicherung spezielle ärzte die für sie arbeiten? danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2011 | 08:44

Hallo julia,

wie bereits Klemens zutreffend ausgeführt hat, sind für die Beurteilung, ob Erwerbsminderung vorliegt, die aktuellen medizinischen Unterlagen entscheidend.

3 Antworten

floham 24.02.2011 | 16:35
Hallo Julia, für die Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung ist grundsätzlich das Versorgungsamt zuständig. EM-Rente und Schwerbehinderung stehen nicht im direktem Zusammenhang. Jeder kann einen Antrag auf EM-Rente stellen. Die dafür notwendigen Gutachten werden durch die Ärzte der DRV durchgeführt.
Klemensam 24.02.2011 | 18:25
Für eine EM-Rente kommt es nicht darauf an was vor 10 oder 20 Jahren einmal an Erkrankungen vorhanden waren oder welche OP's da mal durchgeführt wurden , sondern nur darauf wie ihr AKTUELLER Gesundheitszustand ist ( also zum Zeitpunkt des EM-Antrages ) und vor allem auf deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit in der Zukunft ! Deshalb werden nur aktuelle ärztliche Unterlagen ( nicht älter als 2 Jahre ) von der RV im Rentenverfahren berücksichtigt und keine welche erheblich älter sind. Insofern nützt ihnen z.b. in 10 Jahren die Vorlage von ärztlichen Berichten ihrer damaligen OP gar nichts. Wenn Sie also irgendwann einmal eine EM-Rente beantragen, werden ihre dann aktuell behandelnden Ärzte um einen aktuellen Befundbericht gebeten und/oder Sie werden zu einer med. Reha oder einem Gutachter einbestellt. Diese Gutachter sind meistens niedergelassene Fachärzte oder in einer Klinik tätig. Es gibt aber auch einige RV's in größeren Städten welche dort im Hause von eigenen Ärzten die Begutachtungen zur EM-Rente durchführen lassen. Das Versorgungsamt hat mit der Prüfung für eine EM-Rente nichts zu tun , sondern ist nur für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig.
KSCam 24.02.2011 | 20:40
Wenn Sie den OP Bericht in 10 oder 20 Jahren noch haben wollen, brauchen Sie doch nur die operierende Klinik oder Ihren Hausarzt, der ihn haben sollte um eine Kopie bitten. Diese Kopie lochen Sie und heften sie in einem Ordner ab. Somit haben Sie das Ding wenn Sie den Ordner nicht verschlampen auch in 100 Jahren noch. Ob der Ihnen je was nützt....???? Über die Erwerbsminderung entscheidet im übrigen die DRV.
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