Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIch schließe mich dem Beitrag von Wolfgang an und bitte Sie aufgrund Ihrer doch komplexen Fragestellungen einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers Ihres Bruders zu vereinbaren. Sollte Ihr Bruder das Gespräch nicht selbst führen können, bitten müsste Ihr Bruder Ihnen eine entsprechende formlose Vollmacht ausstellen. Ggf. kommt auch die Aufnahme des Erwerbsminderungsrentenantrages in Frage. Bitte setzen Sie sich vorab tel. oder per Internet mit der Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers zur Terminvereinbarung und weiterer, im Vorfeld zu treffenden Vereinbarungen in Verbindung.
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