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Krankheit während Altersteilzeit

von Schnine29.02.2008 | 11:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Schwiegervater hat einen Altersteilzeitvertrag. Die Freizeitphase hätte am 01.01.2008 begonnen. Er hatte aber noch Urlaub und Überstunden, so daß er ab September schon hätte zuhause bleiben können. Ende Juni wurde bei ihm eine schwere Krankheit diagnostiziert und er wurde krank geschrieben. Die Überstunden und den Urlaub zahlte der AG aus. Seit 01.01.08 bekommt er Rente. Der AG sagte ihm zu, daß er das ihm zustehenende Geld nun auf einmal ausbezahlen wolle, laut Vertrag ca. 40.000€. Nun kam die Abrechnung und es sind 14.000€. Als wir nachfragten, wude uns gesagt, daß im Falle eines Nicht-In-Anspruchnehmens der Freizeitphase durch Krankheit 15.000€ abgezogen werden. Ist das korrekt? Irgendwie ist das alles sehr schleierhaft. Ich hoffe sehr, Sie können uns helfen. Freundliche Grüße

1 Antworten

Brilleam 29.02.2008 | 12:43
Hallo Schnine! Der mit Verlaub 'Störfall' in der ATZ ist primär Arbeitsrecht. Bitte umgehend eine Auskunftstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes aufsuchen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (auch wenn's was kostet - ggf. Rechtsschutz?!) aufsuchen! Ein evtl. anzuwendender Tarifvertrag kann divers Haken und Ösen haben - auch solche Normen müssen nicht unwidersprochen richtig sein. Ansonsten sollte der Arbeits- bzw. ATZ-Vertrag eine Klausel zu Störfall haben - welche ggf. nicht sittenwidrig sein darf!
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