Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sabine,
eine Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung nach vollendetem 17. Lebensjahr ist für höchstens 8 Jahre möglich.
Wenn die schulische Ausbildung infolge einer Krankheit 7 Monate unterbrochen werden muss, ist die Höchstdauer von 96 Kalendermonaten Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung mit dem vollendetem 25. Lebensjahr noch nicht ausgeschöpft. Die Krankheitszeit kommt als Anrechnungszeit wegen Krankheit in Betracht. Einen entsprechenden Nachweis sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger zusenden.
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