Hallo Tina,
Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Entscheidend ist also nicht, welche Krankheiten an sich vorliegen, sondern wie sie sich auf Ihr Leistungsvermögen auswirken. Und dies wird anhand ärztlicher Unterlagen von der Rentenversicherung geprüft.