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Experten-Antwort

krankheitsbedingte Umschulung durch RV /Verlust ALG 1, wenn Ergebnis arbeitsunfähig oder erwerbsgemindert?

von MalenaB17.06.2019 | 19:10
320 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich (Immobilienkauffrau 50 Jahre plus) brauche kurzfristig dringend eine echte Expertenmeinung: Aufgrund wiederholender auch beruflich bedingter Depressionen wurde ich wiederholend krank geschrieben. 2012 war ich in der REHA und seit dem immer wieder begleitend in Langzeittherapien, ich habe Krankengeld über 78 Wochen bis Ende September 2018 bezogen und ich habe zwischenzeitlich dennoch immer wieder bei verschiedenen Arbeitgebern zwischen den Depressionsepisoden gearbeitet, sodass ein vollumfänglicher Alg 1 Anspruch besteht, der jetzt aktuell wieder auflebt. Aktuell wurde mir im Krankenstand gekündigt. Ich bin jedoch wieder arbeitsfähig, und vorweg: Ich will noch keine Rente! Meine Ärzte und Therapeutin befürworten jedoch einen Berufswechsel, wenn möglich eine Umschulung in einen ganz anderen Bereich, weil meine Probleme zum einen jobspezifisch, ich arbeite im sozialen Brennpunkt mit vielen Überstunden, zum anderen auch in der Büroarbeit (Mobbing unter Kollegen) liegen. Die Arbeitsagentur will mich jetzt zur Klärung einer "Umschulungsmöglichkeit" durch die Rentenversicherungsanstalt in "Amtshilfe" dem ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur vorstellen, Gesundheitsfragebogen, mit Entbindung der Schweigepflicht usw.. Wenn dabei jedoch herauskommt, dass ich keine Umschulung bekommen kann, aber vielleicht trotzdem "arbeitsunfähig für den Job" bin, ggf. auch nur teilweise arbeitsunfähig oder erwerbsgemindert bin, schieße ich mir ein "Eigentor", dass will ich nicht ... Denn dann hätte ich kein Krankengeldanspruch(da ausgeschöpft), wohlmöglich wegen der Arbeitsunfähigkeit kein ALG 1-Anspruch mehr??? und ich will vor allem kein ALG 2 oder irgendeine Rente auch nicht teilweise usw.! Dafür bin ich noch zu jung, es drohen zu große finanzielle Einbußen wenn ich nicht voll arbeiten kann und das Ganze wäre zudem meiner Gesundheit wegen des Existenzdruckes abträglich. Verliere ich den ALG 1 Anspruch unter den o. g. Umständen dann? Die Arbeitsagentur gibt mir hier keine vernünftige Auskunft, damit ich meine Perspektiven abschätzen kann. Ggf. muss ich dann wohl einfach mit einem Job weiter machen, wie bisher, oder? Grüße Malena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Malena,

ich nehme es vorweg, Sie schießen sich kein (!) "Eigentor"!

Sowohl die Rentenversicherung als auch die Arbeitslosenversicherung haben das große Interesse und den gesetzlichen Auftrag, Sie in einem Beruf und als Beitragszahlerin zu (be)halten.

Für die Rentenversicherung besteht zudem die Verpflichtung, die Rehabilitation vor der Verrentung zu prüfen. Rente ist der letzte Ausweg, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben absolute Priorität.

Evtl. wird künftig die Reha-Abteilung der Rentenversicherung für Sie zuständig, was jedoch keinen Nachteil bedeutet. Unsere Reha-Berater*innen arbeiten eng mit der Agentur für Arbeit zusammen, sie werden auch persönlich mit Ihnen Gespräche führen...

Nehmen wir an, die Agentur für Arbeit stellt fest, dass Sie aufgrund Ihrer Gesundheit keine 15 Stunden wöchentlich am Arbeitsmarkt mehr tätig sein können, trotzdem darf sie Sie deshalb nicht vom Alg I ausschließen, kann Sie allerdings auffordern einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.

Das bedeutet nicht (!), dass damit die Rente beschlossen ist. Wir sollen und wollen helfen, Sie trotz Erkrankung möglichst dauerhaft wieder ins Berufsleben einzugliedern und eine vorzeitige Rente zu vermeiden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

k-o-ram 17.06.2019 | 19:49
Ein wenig verwirrend das Ganze und da hier niemand Einblick in alle Unterlagen hat, kann das hier auch nicht geklärt werden. Zur Beruhigung kann man vielleicht sagen, dass man aufgrund von "Arbeitsunfähigkeit" erst mal nicht zwangsläufig ALG1-Ansprüche verliert. Und auch für den Fall das man durch die DRV als erwerbsgemindert beschieden würde, und z.B. eine befristete EM-Rente erhält (sofern Anspruchsvoraussetzungen erfüllt), würde man die ALG1-Ansprüche auch nicht "verlieren". Das Ganze ist aber viel zu komplex um es hier zu beantworten. Empfehlenswert könnte hier vielleicht die Unterstützung durch einen Sozialverband, wie z.B. der VdK sein. H.
MalenaBam 17.06.2019 | 20:28
Danke,soweit. ;-) Aber ich möchte gerne eine "Expertenauskunft des RV-Teams" zum möglichen mutmaßlichen Verlust der ALG 1 - Ansprüche in diesem Fall und leider kann ich einen VDK- Termin gar nicht abwarten, da die Arbeitsagentur mir bei der Aushändigung am letzten Freitag eine Frist von nur 1 Woche zur Beantwortung des Gesundheitsfragebogen und Abgabe zu diesem Freitag gesetzt hat. Diese Woche ist aufgrund des Feiertages sogar noch verkürzt. Es eilt also, liebes Expertenteam der RV könnt ihr mir daher schnellstmöglich und ausnahmsweise einen Rat geben? LG Malena
k-o-ram 17.06.2019 | 20:40
Zitat von MalenaB anzeigenausblenden
Da muss man sich nicht weit aus dem Fenster lehnen um gleich zu sagen, ein Experte wird und kann hier nichts zum ALG1 sagen. Das ist hier ein Forum mit Experten der RV und nicht von der AfA. Ergänzend noch zur Frist des Gesundheitsfragebogens. Diese Frist ist totaler Quatsch und müsste, wenn sie rechtens sein sollte, eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Hat sie aber nicht ;-) Auch sollte man beachten das die Schweigepflichtentbindungen - wenn man sie denn unterschreibt ;-) - ohne eine Änderung eine Gültigkeit von 3 Jahren hat. H.
MalenaBam 17.06.2019 | 21:17
Danke für die Info, ich werde den Tipp auf jeden Fall beachten.Das hat mir schon ein wenig geholfen. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass ich trotzdem auf eine Antwort des "RV-Expertenteams hoffe und warte. LG Malena
KSCam 17.06.2019 | 22:03
Wer abends um 19 Uhr anfragt muss auf die Expertenantwort wohl bis morgen warten - oder sollen die Experten auch noch nachts arbeiten? Über ALG Fragen hier im Rentenforum zu spekulieren, das kann man machen, der DRV mitarbeiter wird sich hier aber nicht äußern. Das ist einfach nicht sein rechtsgebiet, basta. Wenn Sie LTA (Umschulung) beantragen wird aber wohl die DRV und nicht das Arbeitsamt zuständig werden, denn mit 50 plus sollten Sie bereits mehr als 15 Rentenjahre haben. Ob in dem Alter aber eine Umschulung = komplett neue Ausbildung finanziert wird, steht eh in den Sternen. Da müssen Sie den Ausgang des Antragsverfahrens abwarten. Und was dann Ihr Krankheitsbild sagt, weiß im Forum eh keiner. Was für eine neue Tätigkeit streben Sie eigentlich an?
???am 18.06.2019 | 09:03
"Die Arbeitsagentur will mich jetzt zur Klärung einer "Umschulungsmöglichkeit" durch die Rentenversicherungsanstalt in "Amtshilfe" dem ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur vorstellen, Gesundheitsfragebogen, mit Entbindung der Schweigepflicht usw.." Der Einladung zur Begutachtung werden Sie folgen müssen. Das gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten. Wenn Sie denen nicht nachkommen, kann Ihnen die AfA das AlG erst mal streichen. Ob Sie den Gesundheitsfragebogen fristgerecht ausfüllen, ist Ihre Entscheidung. Aber auch da werden Sie sich letztlich nicht verweigern können, weil ... siehe Mitwirkungspflichten. Außerdem ist es doch in Ihrem Interesse, dass Ihre und die Sicht Ihrer Ärzte Ihres Gesundheitszustandes berücksichtigt wird, oder? Wie der Gutachter der AfA Ihre Erwerbsfähigkeit beurteilt, lässt sich leider nicht vorhersagen. Nach den Äußerungen des Sachbearbeiters scheint man aber vorerst durchaus von einer grundsätzlichen Erwerbs-/Arbeitsfähigkeit auszugehen. Vor Überraschungen ist man allerdings nie gefeit. Von daher kann Ihnen hier niemand versprechen, dass das Begutachtungsergebnis nach Ihren Wünschen ausfällt. Vielleicht hilft Ihnen das noch etwas: Die DRV ist nicht an die Ergebnisse des AfA-Gutachtens gebunden.
MalenaBam 18.06.2019 | 11:03
"Danke für die Antworten. Mir gefällt hier allerdings nicht der häufige aggressive Unterton, der Teilnehmer bei diversenauch anderen Beiträgen. Natürlich ist mir bekannt, dass um 19.00 Uhr keiner vom Expertenteam antwortetet. Wozu soll diese Art des Umganges gut sein? Fachliche Frage, sachliche Antwort! Oder ist "ausgerechnet dieses Forum", wo es oft um Krankheit, soziale Nöte und künftige Finanzierung geht auch ein typisches Sozialmedium mit allen negativen Nebeneffekten? Und: Richtig, es geht mir darum dass ich mein ALG 1 verlieren kann, falls ich mich - und da bin ich hier richtig auf eine Begutachtung für eine Umschulung bzw. irgendeine Rente einlasse, wenn das hier keiner der Experten weiß, wer dann? Es geht mir um die "potentielle Möglichkeit" und nein, ich bin nicht in der Pflicht der Sachbearbeiterin folgen zu müssen, ich darf das auch stoppen, weil es mein Anliegen war und mich danneinfach weiter bewerben, ich finde schon einen Job. Nochmals die Bitte um Unterstützung des Expertenteams! Ich bin nur hier, weil ich zeitnah reagieren muss. Scheint aber ein Fehler zu sein! Grüße Malena
§§am 18.06.2019 | 12:06
Streiche "kann" und ersetze mit "hat unverzüglich aufzufordern". Der §145 SGB III Abs. 2 Satz 1 ist hier eindeutig formuliert.
Malenaam 18.06.2019 | 12:15
Danke dem Expertenteam, das hilft mir weiter, also kann ich die Begutachtung machen, zunächst ohne den Verlust meines Anspruchs auf ALG 1, das Ergebnis daraus ist vorläufig "dafür" egal? D.h. egal ob ich dann arbeitsunfähig bin oder nicht,ich bekomme erst das bewilligte ALG 1 weiter? Ich müßte dann zeitnah eine REHA beantragen bzw. ich erhalte Unterstützung bei der Jobausrichtung. Ich habe nämlich kein Krankengeldanspruch mehr! Mir geht es auch um die zwischenzeitliche Vermeidung von ALG II, Rente usw. sollte ich arbeitsunfähig aus der Begutachtung seinund auf eine REHA warten müssen. Das ist doch richtig so oder?
FaFam 18.06.2019 | 13:39
Danke dem Expertenteam, das hilft mir weiter, also kann ich die Begutachtung machen, zunächst ohne den Verlust meines Anspruchs auf ALG 1, das Ergebnis daraus ist vorläufig "dafür" egal? D.h. egal ob ich dann arbeitsunfähig bin oder nicht,ich bekomme erst das bewilligte ALG 1 weiter? Ich müßte dann zeitnah eine REHA beantragen bzw. ich erhalte Unterstützung bei der Jobausrichtung. Ich habe nämlich kein Krankengeldanspruch mehr! Mir geht es auch um die zwischenzeitliche Vermeidung von ALG II, Rente usw. sollte ich arbeitsunfähig aus der Begutachtung seinund auf eine REHA warten müssen. Das ist doch richtig so oder?
Wie wäre es denn bei Fragen zum Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit zu fragen oder gehen Sie auch zur AfA und fragen da nach Ihren Rentenansprüchen? Dies ist ein Renten- und kein allgemeines Sozialforum, auch wenn der ein oder andere (z.B. k-o-r) das zu glauben scheint.
Sogar die Experten sind so böse und geben Antworten zum ALG und Arbeitsagentur. Und das, wo es doch kein allgemeines Sozialforum ist. Böse sind die, so richtig böse :-)
MalenaBam 18.06.2019 | 14:17
Wie "schön", dass hier jeder "Experten-Teilnehmer" meint, Zurechtweisungen oder persönlich werdende Bewertungen der Anfragen ins Netz stellen zu dürfen, ich verweise nochmals auf meinen Beitrag oben. Hier kann und darf jeder fragen, es muss aber doch nicht "JEDER" antworten, zumal wenn er dazu tatsächlich nichts Informelles aus welchen Gründen auch immer sagen kann. Nochmals die Beiträge und Anfragen aller Forumsnutzer erfolgen doch immer aus der Informationsnot/einem -bedarf heraus und es ist immer LEGITIM, egal wo oder wen zu fragen, wenn die Experten nicht antworten auch gut, Versuch macht klug! Hier hat das Expertenteam übrigens geantwortet. DANKE! Großen Dank auch an den Teilnehmer "§§", das war die Einstiegsnorm, die mir weiter geholfen hat, jetzt bin ich im Thema und konnte mit Hilfe eines anderen Forums meine Angelgenheit für mich klären. Übrigens : "Böse Antworten" sollte sich ein jeder verkneifen, wo es um die Suche nach Wegen und soziale Existenzentscheidungen geht: Also nochmals fachliche Frage sachliche Antwort, ansonsten einfach einmal gar nicht antworten? LG an alle Malena
MalenaBam 18.06.2019 | 14:26
FAZIT: Dieses Forum hat mir durch das "echte Expertenteam" und einen gut informierten Teilnehmer geholfen, obwohl es doch nur das "falsche" Rentenforum war. An alle Fragesuchenden, fragt ruhig, lasst Euch nicht entmutigen.
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