Hallo Malena,
ich nehme es vorweg, Sie schießen sich kein (!) "Eigentor"!
Sowohl die Rentenversicherung als auch die Arbeitslosenversicherung haben das große Interesse und den gesetzlichen Auftrag, Sie in einem Beruf und als Beitragszahlerin zu (be)halten.
Für die Rentenversicherung besteht zudem die Verpflichtung, die Rehabilitation vor der Verrentung zu prüfen. Rente ist der letzte Ausweg, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben absolute Priorität.
Evtl. wird künftig die Reha-Abteilung der Rentenversicherung für Sie zuständig, was jedoch keinen Nachteil bedeutet. Unsere Reha-Berater*innen arbeiten eng mit der Agentur für Arbeit zusammen, sie werden auch persönlich mit Ihnen Gespräche führen...
Nehmen wir an, die Agentur für Arbeit stellt fest, dass Sie aufgrund Ihrer Gesundheit keine 15 Stunden wöchentlich am Arbeitsmarkt mehr tätig sein können, trotzdem darf sie Sie deshalb nicht vom Alg I ausschließen, kann Sie allerdings auffordern einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
Das bedeutet nicht (!), dass damit die Rente beschlossen ist. Wir sollen und wollen helfen, Sie trotz Erkrankung möglichst dauerhaft wieder ins Berufsleben einzugliedern und eine vorzeitige Rente zu vermeiden.