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Experten-Antwort

krankheitsbedingte Verschiebung der Bundeswehrzeit

von BertramDerGeyer23.02.2022 | 16:16
106 Ansichten
5 Antworten

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Zeitablauf: Frühjahr 1981 Abiturprüfung Einberufung zur Bundeswehr zum 1.10.1981 nach Handverletzung jedoch vorübergehend "untauglich" zurückgestellt Einberufung nach erneuter Musterung zum 1.4.1982 Entlassung aus am 31.7.1983 Beginn des Studiums im Herbst 1983 Abschluss des Studiums 1993 Über welche Zeiten muss ich Nachweise für eine Berücksichtigung erbringen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2022 | 09:27

Wie bereits zuvor ausgeführt, sind Nachweise über das zurückgelegte Studium (Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienbuch), sowie über die Beendigung des Studiums (z.B. Diplomprüfung) beizubringen; darüberhinaus eine Schulbescheinigung über das bestandene Abitur (Schulzeugnis). Die Zeit der Krankheit (Zeit aufgrund des zurückgestellten Wehrdienstes) kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit aufgrund einer Krankheit nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr berücksichtigt werden, sofern dieser Zeitraum nachgewiesen werden kann. Sie sollten daher entsprechende Nachweise - soweit vorhanden - dem Antrag beifügen. In der Regel wurden Zeiten des Wehrdienstes dem Rentenversicherungsträger übermittelt. Da Ihnen eine solche Bescheinigung seinerzeit ausgehändigt wurde, fürgen Sie diese dem Antrag sicherheitshalber bei.

4 Antworten

Schadeam 23.02.2022 | 19:34
Sie müssen folgendes nachweisen: Schulzeit vom 17.lj bis zum Abi. Dauer der Wehrdienstes (wurde damals normalerweise an die DRV gemeldet, bzw. Sie haben entsprechende Wehrdienstbescheinigungen bekommen. Die Dauer des Studiums. Schul- und Studienzeiten zählen mit maximal 96 Monaten (8J) als Anrechnungszeit. Das halbe Jahr "Urlaub" zwischen des Wehrdienstes brauchen Sie nicht belegen - es sei denn Sie könnten heute noch die Dauer einer etwaigen Krankheitszeit nachweisen, was aber nach 40 Jahren eine ziemliche Seltenheit wäre.
W°lfgangam 23.02.2022 | 19:56
Zitat von Schade anzeigen
Ergänzend: Wäre Anrechnungszeit/Krankheitszeit bis zum 25 Lbj. Die ggf. möglichen monetären/minimalistischen Auswirkungen auf die Rentenhöhe lassen wir mal dahingestellt, da ...ohne Nachweise = keine Anrechnung. Und, dass die Wartezeit von 35 Jahren auch ohne diese Zeit erreicht wird, unterstelle ich einfach mal. Gruß w.
BertramDerGeyeram 24.02.2022 | 08:53
Zweimal herzlichen Dank für die Antworten. Vielleicht reicht für den Nachweise der Erkrankung (gebrochener Finger) ja der Bescheid der Nachmusterung. Grüße in die Runde! B.
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