Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWie bereits zuvor ausgeführt, sind Nachweise über das zurückgelegte Studium (Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienbuch), sowie über die Beendigung des Studiums (z.B. Diplomprüfung) beizubringen; darüberhinaus eine Schulbescheinigung über das bestandene Abitur (Schulzeugnis). Die Zeit der Krankheit (Zeit aufgrund des zurückgestellten Wehrdienstes) kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit aufgrund einer Krankheit nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr berücksichtigt werden, sofern dieser Zeitraum nachgewiesen werden kann. Sie sollten daher entsprechende Nachweise - soweit vorhanden - dem Antrag beifügen. In der Regel wurden Zeiten des Wehrdienstes dem Rentenversicherungsträger übermittelt. Da Ihnen eine solche Bescheinigung seinerzeit ausgehändigt wurde, fürgen Sie diese dem Antrag sicherheitshalber bei.
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