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Experten-Antwort

Krankheitstage und Rente

von Lilly0909.09.2019 | 16:20
4917 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, wenn man in den vielen Arbeitsjahren des öfteren krank geschrieben war,wird das bei der späteren Altersrentenberechnung abgezogen? Danke für eine Antwort Lilly09

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Lilly09,

wir schließen uns den Ausführungen von User W*lfgang an. Falls Sie privat krankenversichert sind und Krankentagegeld erhalten, sollten Sie schnellstmöglich eine Beratung in der nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

senf-dazuam 09.09.2019 | 16:23
Krankheit mit Lohnfortzahlung ist wie Beschäftigung eine normale Pflichtbeitragszeit. Wenn Sie länger arbeitsunfähig krank waren und die (gesetzliche!) Krankenkasse Ihnen Krankengeld gezahlt hat, sollte dies als Anrechnungszeit wegen Krnakheit vermerkt sein. Wenn Sie in dieser Zeit bei einer PKV versichert waren, entstand eine Lücke, wenn Sie nicht freiwillige BEiträge gezahlt haben.
W°lfgangam 09.09.2019 | 20:05
Zitat von senf-dazu anzeigen
Ergänzend: Zeiten des Krankengeldbezugs bei gesetzlich Krankenversicherten werden seit 'sehr vielen' Jahren als Pflichtbeitragszeit/Krankengeld erfasst. Dafür werden 80 % des davor SV-versicherten Entgelts im Rentenkonto gespeichert. Der 'Verlust' bei der Rente geht daher in den Peanuts-Bereich. Die Zeit, dass nur Anrechnungszeiten bei Krankengeldbezug entstanden sind, ist schon ein Weilchen her - wobei diese Bewertung sogar deutlicher höher ausfallen konnte. Für PKV-Versicherte gibt es 'Sonderregelungen', wie im Krankheitsfall zu verfahren ist, welche Rentenminderungen erwartet werden können - schlimmer: welche Rentenansprüche (EM-Rente /keine 45 Jahre rechtzeitig erreichbar) ggf. wegfallen könnten ...als so Betroffene/r holt man hier rechtzeitig Info bei den Beratungsstellen ein. Gruß w.
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