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Experten-Antwort

Krankmeldung

von Moni31.07.2023 | 04:32
209 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin aktuell nach 78 Wochen Krankengeld Bezug ausgesteuert, und beziehe aktuell Arbeitslosengeld 1,die sogenannte nahtlosigkeitsreglung. Mein Angestellten Verhältnis endet zum 31.07.23. Es wurde jetzt ein Antrag auf ERWMR gestellt vom Arbeitsamt. Frage Muss ich mich weiterhin um weitere krankschreibung en bemühen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moni,

 

solange Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen Sie grundsätzlich dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

 

Ob dies auch im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeit) oder nach § 136 SGB III ("normales Arbeitslosengeld) erforderlich ist, müssen Sie bei den Kollegen der Arbeitsverwaltung erfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Tinaam 31.07.2023 | 05:59
Warum wartet man damit so lange? Das verstehe ich nicht. Und wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird, ist das Geschrei groß, dass man einen Berg Steuern nachzahlen muss für Jahre, obwohl man keine Nachzahlung bekommt.
Tinaam 31.07.2023 | 05:59
Ja, wenn Sie noch einen Arbeitgeber haben, brauchen Sie natürlich eine AU.
Moniam 31.07.2023 | 06:06
Mein Arbeitsverhältnis endet heute. Deshalb frag ich ja ob ich trotzdem mich weiterhin krankgeschreiben lassen soll
Antwortam 31.07.2023 | 08:17
Erstens besteht ja häufig die Hoffnung bzw. Möglichkeit, dass man vielleicht doch wieder so weit gesund wird, dass man wieder arbeiten kann. Zweitens, das Krankengeld und auch das ALG1 sind i.d.R. deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente. Und nein, das in Anspruch zu nehmen , ist in keinster Weise verwerflich, denn genau auch dafür hat man sehr lange beachtlich hohe Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt. Oder verzichtet wer auf die Erstattung seines Unfallschadens, wenn er eine Kfz-Vollkaskovericherung dafür abgeschlossen hat? PS: nur recht wenige Erwerbsminderungsrentner haben eine so hohe EM-Rente, dass sie überhaupt Einkommensteuer zahlen müssen. Und wenn doch, dann zahlen sie nicht mehr Steuern, als alle anderen Menschen auch mit dem gleichen zu versteuernden Einkommen.
Abecky58am 31.07.2023 | 08:58
Nein, das Arbeitsamt hat sie mit der Nahtlosregelung durch den MD bereits als arbeitsunfähig eingestuft. Und AG und KK sind ja jetzt auch "raus".
PeterTam 31.07.2023 | 11:47
ICH würde mich immer weiter AU schreiben lassen. Auch aus dem Grund, das eine Lückenlose AU gegeben ist, weil das Rentenverfahren noch läuft.
Ham 31.07.2023 | 12:54
Für wen denn? Arbeitsunfähigkeit, also den derzeit ausgeübten Job gerade nicht machen können, ist kein Kriterium für eine Erwerbsminderungsrente. Naja, andere sammeln Briefmarken, Sie halt AU-Bescheinigungen.
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