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Experten-Antwort

Krankmeldung während Reha (Anschlussheilbehandlung)

von Dretho09.12.2020 | 08:38
1887 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich befinde mich seit einer Woche nach OP im Krankenhaus. Bisher bin ich nicht arbeitsunfähig geschrieben. Ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit 100 Prozent. Somit denke ich ist eine Krankmeldung momentan nicht möglich. Mein Arbeitgeber reagiert sehr sensibel auf Krankmeldungen jeglicher Art. Jetzt steht eine Reha Maßnahme an. In diesen drei Wochen könnte es sein das ich mal einen Tag arbeiten muss. Was muss ich dem Arbeitgeber einreichen damit ich quasi während der Reha als arbeitsunfähig gelte. Gibt es da einen Zettel und wenn ja wer stellt diesen wann aus? Reicht das aus oder brauche ich für die Zeit der Reha um beim Arbeitgeber freigestellt zu werden noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Geht das überhaupt ohne Arbeitsunfähigkeit direkt in die Reha Maßnahme? Vielen Dank für alle Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jemand, der zur Behandlung im Krankenhaus ist, ist selbstverständlich arbeitsunfähig. Auch während der anschliessenden Rehabilitation (AHB ?) ist man nicht fähig einer Beschäftigung nachzugehen und damit arbeitsunfähig.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird Ihr Hausarzt die weitere Arbeitsunfähigkeit festlegen.

Sie haben Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung; auch wenn Kurzarbeitergeld bezogen wird. Erst danach besteht Anspruch auf Krankengeld oder - falls Sie sich dann noch in der Reha-

Maßnahme befinden - auf Übergangsgeld, welches von der Rentenversicherung gezahlt wird.

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4 Antworten

Drethoam 09.12.2020 | 11:29
Danke, Momentan möchte ich nicht das mein Arbeitgeber erfährt das ich im Krankenhaus bin. Ich denke da ich nicht krankgeschrieben bin erfährt er das auch nicht. Da ich direkt vom Krankenhaus in die Reha verlegt werde bekomme ich also auch keinen Hausarzt zu Gesicht. Bekomme ich dann in der Rehaklinik einen Schein den ich beim Arbeitgeber einreichen kann der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt oder behinhaltet?
Siehe hieram 09.12.2020 | 14:50
Zitat von Dretho anzeigen
Nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes bekommen Sie eine Bescheinigung, von wann bis wann Sie dort waren. Und auch von der anschließenden Reha-Klinik dann. Dass Sie zur Zeit in 100% Kurzarbeit sind - also eigentlich zuhause - entbindet Sie aber nicht von Ihren Verpflichtungen, die Sie gemäß Arbeitsvertrag gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben. Und da auch ein Krankenhausaufenthalt eine Arbeitsunfähigkeit/ein Krankheitsfall ist, müssten Sie eigentlich spätestens am dritten Tag Ihren Arbeitgeber (auch ohne Bescheinigung) informiert haben. Sie riskieren mit Ihrem Verhalten eine fristlose Kündigung! Denn wenn er schon sensibel auf Krankmeldungen reagiert, dann wohl erst Recht auf unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz (auch wenn in diesem Fall der Arbeitsplatz zuhause ist wegen Kurzarbeit). Kurzarbeit ist kein Urlaub, in dem Sie machen können, was Sie wollen. Deshalb sollten Sie sich auch noch informieren, ob Sie nicht vielmehr auch die Agentur für Arbeit informieren müssten, denn diese bezahlt im Moment Ihre Lohnersatzleistungen. Wenn Sie es allerdings Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ist dieser gefordert, es der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Sie riskieren so also noch zusätzlich, dass das Kurzarbeitergeld für diese Zeit entzogen wird, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen. Und da die OP anscheinend nicht spontan aufgrund eines Unfalles erfolgte, Sie also außerstande waren, irgendjemanden zu informieren, haben Sie eigentlich keinerlei Entschuldigung. Ist aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie riskieren am Ende arbeitslos zu sein oder nur ein mürrisches Gesicht des Arbeitgebers hinnehmen müssen (das Sie noch nicht einmal sehen, wenn Sie die Information telefonisch oder per Post übermitteln). Gute Besserung!
Detlefam 09.12.2020 | 15:11
Jetzt steht eine Reha Maßnahme an. In diesen drei Wochen könnte es sein das ich mal einen Tag arbeiten muss. Das glaube ich kaum!
Janaam 09.12.2020 | 18:21
Es geht ja auch um die Lohnfortzahlung. Man verliert auch diesen Anspruch, wenn man sich nicht krank meldet. Dann sind 6 Wochen rum und die Krankenkasse zahlt nicht. Völlig egal wie sensibel ein AG ist (wobei ich da so schnell wie möglich weg wollte, so ein AG ist eine Zumutung), krank ist krank. Und das gehört direkt mitgeteilt. Zahlt die DRV in der AHB erfährt der AG es spätestens dann, wenn es ums Übergangsgeld geht.
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