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Experten-Antwort

Krankmeldungen nicht abgeben bei der AFA

von Stimmt es ?20.10.2019 | 18:28
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde demnächst ausgesteuert und habe einen Nahtlosantrag gestellt. Jetzt habe ich gelesen das man keine AUB Bescheinigungen bei der AFA abgeben soll , werde ich auch nicht tun. Habe aber auch einen Gesundheitsfragen oben ausgefüllt , Das ich zurzeit Krank gemeldet bin, aber wie gesagt keine Krank Meldung abgegeben , gibt der ÄD dan der AFA bescheid das ich Krank gemeldet bin oder nur meine Arbeitsfähigkeit? Und dan werd ich ja Reha beantragen müssen oder. ? 1. Bekommt die AfA das nicht so raus das man Krank gemeldet ist ,also durch KK oder DRV 2. Krankmeldungen holen zwecks Reha oder Erwerbsminderungsrente ,damit die Chancen höher stehen oder ? 3. War die Ja Angabe beim Gesundheitsfragebogen schlimm , oder ist das egal ? MFG Betina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2019 | 08:22

Hallo Stimmt es?

Leider kann ich mich zu Ihren Fragen inhaltlich nicht weiter positionieren, da sich Ihre Fragen nicht auf den Leistungsbereich der DRV beziehen und ich daher nicht einzuschätzen vermag, welche Regelungen im Zusammenhang mit einer AU bei der AfA zu beachten sind und an wen die AU-Meldung zu erfolgen hat bzw. nicht zu erfolgen hat.

17 Antworten

JMam 20.10.2019 | 18:59
Wenn Sie unter die sogenannte Nahtlosigkeit (§145 SGB III) fallen wird Sie die AfA auffordern, innerhalb eines Monats eine Reha zu beantragen. Das ist das Gesetz, somit der Sinn der Nahtlosigkeitsregelung. Und wenn Sie unter dies fallen, dann macht es keinen Sinn eine AU-Bescheinigung bei der AfA abzugeben, Sie gelten dadurch ja sozusagen als "krank". Wichtig ist das Sie sich mit Ihrer Restleistungsfähigkeit zur Verfügung stellen und keine AU-Bescheinigung bei der AfA abgeben. Letzteres würde dazu führen das nach 6 Wochen das ALG eingestellt wird. Und zur 3.Frage. Ja, das ist egal, da die bisherige AU ja nur für die letzte Arbeitsstelle galt.
Stimmt es ?am 20.10.2019 | 19:54
Dan bin ich beruhigt musste ja auch das Datum mit eintragen wielange , aber solange es unintressant ist beruhugt sich mein Herz. Welche Fehler werden den so gemacht ? Also wenn ich einen Termin etc, bekomme werde ich alles tun
Stimmt es ?am 20.10.2019 | 19:21
Ich habe keinen Arbeitgeber mehr , und die neue AUB würde darüber hinausgehen , soll ich dennoch eine Krank Meldung holen und nicht der AfA geben , oder mich nicht mehr Krank melden ? AG gekündigt Krankheitsbedingt
Stimmt es ?am 20.10.2019 | 19:43
OK JM danke für ihre Antworten , dan werde ich mich erst mal solange weiter Krank melden , bis ich eine. Termin bei der SB habe und meine Arbeitsfähigkeit besprochen wird , und die Krank Meldungen werde ich dan verstecken :) Also KK abgeben , Versicherte und Arbeitgeber behalte erst mal ich . Ich hoffe nur das , das mit dem Gesundheitsfragebogen echt nichts ausmacht das geht über 6 Wochen krank hoffe das , das den ÄD nicht interessiert , mache mir da jetzt ein bisschen sorgen :( MFG betina
JMam 20.10.2019 | 19:24
Auf jeden Fall die AUB fortführen, sofern die Einschränkungen noch bestehen. Den Teil für die KK auch an diese zur lückenlosen Dokumentation senden, beide übrigen AUB (AG und Versicherten) einfach zu Hause abheften.
JMam 20.10.2019 | 19:50
Zitat von Stimmt es ? anzeigen
Keine Panik, es wird den äD nicht interessieren, da dieser den Auftrag hat einfach nur die Leistungsfähigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt zu beurteilen. Liegt diese dann bei unter 3h/täglich für mehr als 6 Monate, fällt man unter den §145 SGB III und die RV kommt sozusagen ins Spiel. Da nur diese über die Erwerbsminderung entscheiden kann, wird zum Reha-Antrag aufgefordert. Viel wichtiger ist, sich der AfA mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung zu stellen! Hier werden meist Fehler gemacht.
Verkehrtam 20.10.2019 | 20:17
Was hat dieser Thread, wie auch immer mehr andere, mit den Leistungen der Rentenversicherung zu tun? Dies ist immer noch ein Rentenforum!
JMam 20.10.2019 | 20:27
Lesen und verstehen des oben genannten § und dann wissen Sie das die DRV plötzlich im Boot ist ;-)
JMam 20.10.2019 | 20:34
Unrelevant, da sich die AU auf die letzte Tätigkeit bezog und in die Zukunft auch keiner schauen kann.
Stimmt es ?am 20.10.2019 | 20:31
@JM Ist das schlimm das ich das Datum eingetragen habe oder ist das genau so unrelevant ? MFG betina
Stimmt es ?am 20.10.2019 | 20:42
Ich verstehe das nicht so ganz :) Wenn ich nach einer Reha z.b ein erneuter GB ausfüllen muss und ich da auch Ja angeben würde das ich weiterhin Krank bin ,wäre das dan schlimm oder genau so wenig schlimm das ich es für die Zukunft weis. Oder interessiert den ÄD dam trotzdem nur die Leistungsfähigkeit. Weil laut AFA ich nach der Reha nochmal einen ausfüllen muss .
JMam 20.10.2019 | 20:44
Nach der Reha werden die Karten sowieso neu gemischt, dass hat mit dem jetzigen doch gar nichts mehr zu tun!
Verkehrtam 21.10.2019 | 05:26
Was hat dieser Thread, wie auch immer mehr andere, mit den Leistungen der Rentenversicherung zu tun? Dies ist immer noch ein Rentenforum!
Lesen und verstehen des oben genannten § und dann wissen Sie das die DRV plötzlich im Boot ist ;-)
Solange die DRV nicht im Boot ist, geht es hier aber auch nicht um Leistungen der Rentenversicherung. Daher falsches Forum. Mal abwarten, was der Experte dazu sagt. Evtl. Wir aber auch gelöscht. Scheint hier im Forum sehr üblich zu sein
Stimmt es ?am 20.10.2019 | 20:53
Das stimmt, ich meine nur wenn ich mich weiter Krank fühle das ich mich weiter Krank melde und trotzdem keine au abgeben , aber auf dem Gesundheitsfragebogen den ich dan nochmals ausfüllen muss werde ich trotzdem dan angeben das ich weiter Krank geschrieben bin , weil sie ja sagten den Äd interessiert nur meine Leistungsfähigkeit
JMam 20.10.2019 | 20:58
Nach der Reha wird der äD sowieso dem Rehabericht folgen wollen. Über dies macht man dich Gedanken wenn es soweit ist, oder kennen Sie schon das Ergebnis der Reha? Vielleicht gibt es auch keine Reha, weil der äD Sie für voll Leistungsfähig hält. Und dann?
Stimmt es ?am 20.10.2019 | 21:11
Nein haha :) aber ich habe hier im Forum jemand gefunden der nach seiner Reha einen GB ausfüllen musste und er oder sie das Problem hatte,das geschrieben wurde Ja weiterhin krank seit Aussteuerung nur haben das alle Mitglieder geschrieben das es nicht schlimm ist solange man keine AUB abgibt bei der afa.
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