Ob Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, kann nur Ihr behandelnder Arzt entscheiden. Dazu kann hier keine Auskunft gegeben werden.
Bei der Deutschen Rentenversicherung entscheidet die ärztliche Abteilung nach dem Antragseingang, ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe vorliegen, darunter fällt auch die Prüfung Ihres Leistungsvermögens.
Bezüglich dem Arbeitslosengeld und den entsprechenden Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.