Ob Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, kann nur Ihr behandelnder Arzt entscheiden. Dazu kann hier keine Auskunft gegeben werden.
Bei der Deutschen Rentenversicherung entscheidet die ärztliche Abteilung nach dem Antragseingang, ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe vorliegen, darunter fällt auch die Prüfung Ihres Leistungsvermögens.
Bezüglich dem Arbeitslosengeld und den entsprechenden Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.