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Krankversicherung als Werkstudent+Halbwaise

von Levo07.12.2020 | 17:39
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich versteh nicht so ganz, ob ich für die Krankenkasse selbst die Beiträge zahlen muss oder ob ich als Halbwaise beitragsfrei in der Krankversicherung bin. Ich werde demnächst für 850€ Brutto/Monat eine Werkstudentenstelle annehmen für 15h/Woche. Zudem bin ich 22J. Mit was muss ich rechnen? - Halbwaisenrentenkürzung? - eigene Beitragszahlung in die Krankenversicherung? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

2 Antworten

W°lfgangam 07.12.2020 | 18:34
Hallo Levo, hier gibt es eine erste Hilfe/Merkblatt der DRV (via PDF): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… und intensiv noch mehr (auch ein PDF): https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschr… Im einfachsten Fall fragen Sie bei Ihrer KV nach, wie das beitragsrechtlich für Sie persönlich aussieht. Gruß w.
-am 08.12.2020 | 09:04
Hallo, Waisen, die wegen des Bezugs ihrer Waisenrente krankenversicherungspflichtig sind, zahlen aus ihrer Waisenrente keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, es sei denn sie sind z.B. aufgrund einer Beschäftigung - insbesondere im Rahmen einer Berufsausbildung – versicherungspflichtig. Über die Versicherungspflicht in der Krankenkasse entscheidet die Krankenkasse. Hat die Krankenkasse die Versicherungspflicht als Werksstudent festgestellt, müssen Sie auch Beiträge aus Ihrer Waisenrente zur Krankenkasse zahlen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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