Hallo,
ab Mitte des Jahres 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung die Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Unabhängig von dieser, bleibt die Künstlersozialkasse weiterhin für den Einzug der Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zuständig.
Die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung unterstützen die Künstlersozialkasse künftig bei der Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmer und der Überwachung der Künstlersozialabgabe. Inwieweit die Forderung in Ihrem Fall rückwirkend erfolgt und in welcher Höhe
werden Sie dann von der Künstlersozialkasse erfahren. Bemesssungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler gezahlten Entgelte.