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KSK

von Lex14.10.2008 | 14:13
1665 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite schon seit vielen Jahren als Künstler/Publizist und wäre als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger rentenversicherungspflichtig. Jetzt möchte ich mich bei der KSK melden, um günstig eine Rentenversicherung zu bekommen (rückwirkend kann ich mich dort aber leider nicht versichern). Erfährt dadurch die gesetzliche Rentenversicherung von meiner früheren Rentenversicherungspflicht und verlangt von mir rückwirkend Beiträge? Wenn ja, für wie lange und in welcher Höhe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ab Mitte des Jahres 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung die Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Unabhängig von dieser, bleibt die Künstlersozialkasse weiterhin für den Einzug der Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zuständig.

Die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung unterstützen die Künstlersozialkasse künftig bei der Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmer und der Überwachung der Künstlersozialabgabe. Inwieweit die Forderung in Ihrem Fall rückwirkend erfolgt und in welcher Höhe

werden Sie dann von der Künstlersozialkasse erfahren. Bemesssungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler gezahlten Entgelte.

4 Antworten

Solidargemeinschaftam 14.10.2008 | 14:40
Ihr Beitrag ist doch wohl nicht ernst gemeinet.? Sie erwarten doch nicht in diesem Forum, dass jemand Ihnen einen Rat gibt, wie Sie weiterhin "hinterziehen". Die volle Wucht der Nachzahlung soll Sie treffen, im Namen der Beitragszahler.
Du lieber Gottam 14.10.2008 | 15:06
Sie sind ja wohl ein ganz toller Hecht! "Ich arbeite jetzt schon jahrelang schwarz, und will jetzt aber Rente bekommen. Wie stelle ich es an, mich anzumelden, ohne dass die Rentenversicherung mit meiner Schwarzarbeit erfährt?" -> Das wäre dann die nächste Stufe. Möge die Nachzahlung und die Staatsanwaltschaft sie mit voller Härte treffen!
Lutheram 14.10.2008 | 14:42
"Wenn ja, für wie lange und in welcher Höhe?" ...Hoffentlich für einen möglichst langen Zeitraum und entsprechend hoch... Warum wollen sie gerade jetzt günstig eine Rentenversicherung bekommen ? Brauchen Sie etwa Leistungen aus der Rentenversicherung ?
Amigoam 14.10.2008 | 15:48
Nur bei Unternehmen, die künstlerische/publizistische Leistungen verwerten ist die Bemessungsgrundlage die an Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte. Bei Künstlern, die bei der KSK versichert sind errechnen sich die Beiträge aus dem selbst. Einkommen, das der Künstler erzielt.
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