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Kündigung bei EM-Rentenantrag

von Littlefoot27.04.2009 | 12:00
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10 Antworten

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NAchdem ich meinem AG den Antrag der EMrente mitgeteilt habe, hat er mir zu verstehen gegeben, dass er mich nicht mehr für arbeitsfähig hält. Ich wäre ein "Sicherheitsrisiko". Ich weiß ja nicht ob die Rente bewilligt wird und dann stehe ich ohne Arbeit da. Geht das so einfach? Kann er meine Arbeitsfähigkeit beurteilen und aufgrund dessen eine Kündigung schon vorab aussprechen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Littlefoot,

mit diesem arbeitsrechlichen Problem würde ich mich an den Betriebsrat wenden. Aus rentenrechtlicher Sicht kann ich Ihnen leider keine Hinweise geben.

9 Antworten

Reniam 27.04.2009 | 12:18
Selbst wenn Sie derzeit arbeitsunfähig wären, kann Sie ihr AG nicht einfach kündigen. Hier sind verschiedene Gesetze zu bachten. Ein Antrag auf eine EM-Rente ist kein Kündigungsgruns ! Selbst wenn ihr Rentenantrag für sie positiv entschieden werden sollte, endet das Arbeitsverhältnis nicht zwangsläufig. Hier sind u. a. die Tarifverträge zu beachten. Man kennt zu wenig Faktenzu ihrem speziellen Fall. Wenden Sie sich ggf. an ihren Betriebsrat, ihre Gewerkschaft, einen Anwalt, etc. Wichtig: Vor einem Rechtsrat nichts unterschreiben !
Littlefootam 27.04.2009 | 12:42
Bei uns gilt der AVR, was immer das heißt, ist vom BAt abgeleitet. Das Integrationsamt meint, Kündigung wäre aus betrieblichen Gründen möglich, es kommt eben auf die Formulierung an.
Littlefootam 27.04.2009 | 15:08
Leider haben wir keinen Betriebsrat da unser Betrieb sehr klein ist, trotzdem danke.
Corlettoam 27.04.2009 | 15:44
Viele Leute meinen, das man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden kann. Dies ist aber ein großer Irrtum . Grundsätzlich kann der Arbeitgeber JEDERZEIT kündigen, natürlich immer nur unter Beachtung ihrer individuellen Kündigungsfrist ! Ob Sie erkrankt , gesund oder z.B. eine Rente beantragt haben, spielt dabei keinerlei Rolle. Schließlich hat ja wohl niemand einen Arbeitsvertrag auf Lebenszeit bzw. bis zur Altersrente oder ?? Wenn der Arbeitgeber Sie kündigen will ( aus welchem Grund auch immer ) kann er dies selbstverständlich tun. Er kann ihnen sowohl aus betrieblichen als auch aus persönlichen Gründen kündigen. Ein Grund findet sich immer... Und das ein Arbeitgeber bei einem gestellten EM-Rentenantrag davon ausgeht, das sie ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr ( voll ) erbringen können, ist ja zumindest nach vollziehbar. Zum Beispiel ist eine bereits lang andauernde Arbeitsunfähigkeit ( also wenn Sie schon Monate lang krank sind ) und eine damit verbundene sog. negative Gesundheitsprognose für die Zukunft ein Kündigungsgrund. Lediglich wenn Sie schwerbehindert sein sollten, muß ihr Arbeitgeber VOR Kündigung vom zuständigen Intergrationsamt die Zustimmung zur Kündigung einholen. Diese wird aber in 99,9% aller Anfragen dem Arbeitgeber erteilt ! Sie können also eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses absolut nicht verhinderrn, sondern allenfalls durch eine Kündigungschutzklage VERSUCHEN noch eine Abfindung im sich dann anschlieden gerichtlichen Vergleichs- oder Gerichtsverfahren zu erzielen.
Realistam 27.04.2009 | 16:17
Zitat: "Grundsätzlich kann der Arbeitgeber JEDERZEIT kündigen,........." FALSCH! Wegen Krankheit kann nur gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer häufig krankheitsbedingt ausfällt und eine baldige Besserung nicht zu erwarten ist. Zitat: "Diese wird aber in 99,9% aller Anfragen dem Arbeitgeber erteilt !" WIE kommen Sie bitteschön auf diese Zahl? Ihre Quelle interessiert mich. Mir persönlich sind MEHRERE Fälle bekannt, in denen das Integrationsamt die Zustimmung verweigert hat!
Corlettoam 27.04.2009 | 17:07
Meine Aussagen gelten für die private Wirtschaft. Im öffentlichen Dienst mag dies anders sein. Da werden Schwerbehinderte sicherlich besser gestellt sein und vor allem leichter leidensgerecht unterzubringen sein. Eine krankheitsbedingte ( also Personen bezogene ) Kündigung kann ausgesprochen werden bei : 1. häufigen Kurzerkrankungen 2. bei lang andauernder Erkrankung 3. negativer Gesundheitsprognose für die Zukunft ( zum Zeitpunkt der Kündigung ! ) 4. Krankheitsbedingter Leistungsminderung ( wenn man die lt. Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbirngen kann ! ) 5. erheblicher Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen/ des Betriebsablaufes Hier zum Nachlesen : http://hr.monster.de/16683_de-de_p1.asp Also einen dieser Gründe zu finden und damit eine Kündigung aussprechen zu können, dürfte für einen Arbeitgeber ja wohl kein Problem sein... Mein Anwalt sagte mir damals wörtlich: " Mit der Stellung des EM-Antrages , erklären SIE sich ja selbst für Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit und das auf Jahre. Hoffentlich geht der Antrag erst NACH dem Kündigungsschutzverfahren durch, sonst haben wir keine Chance ihren Arbeitsprozess zu gewinnen ... " Seien wir doch mal realistisch. So wie ein Arbeitnehmer jederzeit sein Arbeitsverhältnis kündigen kann, so kann dies natürlich auch der Arbeitgeber. Immer natürlich unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Ein Arbeitgeber kann mich doch auch nicht zwingen bei ihm weiter zu arbeiten , wenn ich das nicht mehr möchte - genauso ist es natürlich umgekehrt der Fall. Kein Arbeitgeber MUß jemanden weiter beschäftigen, wenn er es - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr will. Dann kündigt er fristgerecht - aus betrieblichen oder persönlichen Gründen - und das Arbeitsverhältnis ist eben dann beendet. Persönlich hätte ich niemals den Arbeitgeber von der Antragstellung vorab informiert. Ein klassiches Eigentor würde ich sagen... Wenn der Antrag dann eventuell mal durch ist ( was ja keinesfalls gesichert ist ), reicht dann eine entsprechende Info an den Arbeitgeber immer noch. Zum Integrationsamt : Mein Schwerbehindertenfachberater bei der Agentur sagte mir seinerzeit wörtlich : " Fast alle Anfragen wegen einer Kündigung an das Integrationsamt gehen durch. Was glauben Sie wohl wenn die dauernd dem Arbeitgeber die Kündigungen ablehnen würden ? Dann würde ich als Agentur für Arbeit niemals mehr einen Schwerbehinderten in ein Arbeitsverhältnis vermitteln können, wenn der Arbeitgeber diesen dann quasi niemals los wird " Persönlich habe ich in meinem Fall und kenne auch mehrere Bekannte die selbiges genauso erlebt haben, die Arbeit des Integrationsamtes als beschämend erfunden ! Das Integrationamt fragt den Arbeitgeber, ob er für mich eine behinderten gerechte Arbeit hätte. Hat er dies nicht ( er wird nichts anderes sagen , da er ja kündigen will ) sind dem Integrationsamt die Hände gebunden und Sie werden der Kündigung zwangsläufig zustimmen. Meine Kündigungsgenehmigung ging beim Integrationsamt innerhalb 1 Woche durch.... Mein Anwalt sagte : " Keine Chance dagegen was zu unternehemn, da 1. ihr EM-Antrag läuft und 2. sie seit mehr als 1 Jahr krank geschrieben sind " Außerdem hätte ICH beweisen müssen, das eine positive Gesundheitsprognose vorliegt. Wie soll ein EM-Antragsteller diese beibringen ??? Das ich in den vorherigen 30 Arbeitsjahren bei dem selben Arbeitgeber maximal 2 Wochen krank war, spielte übrigens in dem Zusammenhang überhaupt keine Rolle mehr !
Corlettoam 27.04.2009 | 19:44
Ergänzend ist festzuhalten, das eine Kündigung während einer Krankschreibung sicher ethisch und moralisch höchst verwerflich ist. Arbeitsrechtlich allerdings ist sie völlig legal und ausdrücklich so vorgesehen !
Littlefootam 01.05.2009 | 17:53
die Punkte 2-5 treffen leider zu. Natürlich wäre es mir lieber gesund zu sein und noch 10 Jahr arbeiten zu können, feiern gehn zu können wie andere auch usw. Das Integrationsamt hat mir telefonisch schon gesagt, dass sie der Kündigung zustimmen würden. Kündigungszeit sind 6 Monate. Könnte ich während dieser Zeit weiterarbeiten, wenn die Rente nicht bewilligt wird?
Littlefootam 01.05.2009 | 19:41
Ach ja, ich habe meinen AG nicht vorab informiert. Ich musste für die RV ein Formular ausfüllen lassen, was im Falle der Rentenbewilligung mit meinem Arbeitsplatz passiert.
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