Meine Aussagen gelten für die private Wirtschaft.
Im öffentlichen Dienst mag dies anders sein. Da werden Schwerbehinderte sicherlich besser gestellt sein und vor allem leichter leidensgerecht unterzubringen sein.
Eine krankheitsbedingte ( also Personen bezogene ) Kündigung kann ausgesprochen werden bei :
1. häufigen Kurzerkrankungen
2. bei lang andauernder Erkrankung
3. negativer Gesundheitsprognose für die Zukunft ( zum Zeitpunkt der Kündigung ! )
4. Krankheitsbedingter Leistungsminderung ( wenn man die lt. Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbirngen kann ! )
5. erheblicher Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen/ des Betriebsablaufes
Hier zum Nachlesen :
http://hr.monster.de/16683_de-de_p1.asp
Also einen dieser Gründe zu finden und damit eine Kündigung aussprechen zu können, dürfte für einen Arbeitgeber ja wohl kein Problem sein...
Mein Anwalt sagte mir damals
wörtlich:
" Mit der Stellung des EM-Antrages , erklären SIE sich ja selbst für Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit und das auf Jahre. Hoffentlich geht der Antrag erst NACH dem Kündigungsschutzverfahren durch, sonst haben wir keine Chance ihren Arbeitsprozess zu gewinnen ... "
Seien wir doch mal realistisch.
So wie ein Arbeitnehmer jederzeit sein Arbeitsverhältnis kündigen kann, so kann dies natürlich auch der Arbeitgeber.
Immer natürlich unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist.
Ein Arbeitgeber kann mich doch auch nicht zwingen bei ihm weiter zu arbeiten , wenn ich das nicht mehr möchte - genauso ist es natürlich umgekehrt der Fall.
Kein Arbeitgeber MUß jemanden weiter beschäftigen, wenn er es - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr will.
Dann kündigt er fristgerecht - aus betrieblichen oder persönlichen Gründen - und das Arbeitsverhältnis ist eben dann beendet.
Persönlich hätte ich niemals den Arbeitgeber von der Antragstellung vorab informiert. Ein klassiches Eigentor würde ich sagen...
Wenn der Antrag dann eventuell mal durch ist ( was ja keinesfalls gesichert ist ), reicht dann eine entsprechende Info an den Arbeitgeber immer noch.
Zum Integrationsamt :
Mein Schwerbehindertenfachberater bei der Agentur sagte mir seinerzeit wörtlich :
" Fast alle Anfragen wegen einer Kündigung an das Integrationsamt gehen durch. Was glauben Sie wohl wenn die dauernd dem Arbeitgeber die Kündigungen ablehnen würden ? Dann würde ich als Agentur für Arbeit niemals mehr einen Schwerbehinderten in ein Arbeitsverhältnis vermitteln können, wenn der Arbeitgeber diesen dann quasi niemals los wird "
Persönlich habe ich in meinem Fall und kenne auch mehrere Bekannte die selbiges genauso erlebt haben, die Arbeit des Integrationsamtes als beschämend erfunden !
Das Integrationamt fragt den Arbeitgeber, ob er für mich eine behinderten gerechte Arbeit hätte. Hat er dies nicht ( er wird nichts anderes sagen , da er ja kündigen will ) sind dem Integrationsamt die Hände gebunden und Sie werden der Kündigung zwangsläufig zustimmen.
Meine Kündigungsgenehmigung ging beim Integrationsamt innerhalb 1 Woche durch....
Mein Anwalt sagte :
" Keine Chance dagegen was zu unternehemn, da 1. ihr EM-Antrag läuft und 2. sie seit mehr als 1 Jahr krank geschrieben sind "
Außerdem hätte ICH beweisen müssen, das eine positive Gesundheitsprognose vorliegt.
Wie soll ein EM-Antragsteller diese beibringen ???
Das ich in den vorherigen 30 Arbeitsjahren bei dem selben Arbeitgeber maximal 2 Wochen krank war, spielte übrigens in dem Zusammenhang überhaupt keine Rolle mehr !