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Kündigung bei Rente mit 65 notwendig?

von Maryah13.01.2007 | 19:12
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3 Antworten

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Hallo liebes Forum! Ich bin als leitende Angestellte tätig und werde im März 65 Jahre alt. Die Altersrente habe ich bereits beantragt. Mein Arbeitgeber hat mich nunmehr schriftlich aufgefordert aus "formal-juristischen Gründen" zu kündigen. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Vorlage des Rentenbescheides ausreicht für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Frage 1: Ist die Kündigung notwendig? Frage 2: Können mir aus einer solchen Kündigung Nachteile / Vorteile und wenn ja, für welche Partei entstehen? Herzlichen Dank vorab!

3 Antworten

KSCam 13.01.2007 | 20:35
Ihre Frage ist rein arbeitsrechtlicher Natur und somit für Rentenleute schwer zu beantworten. Aus Rentensicht ist es ab 65 unerheblich, ob Sie weiterarbeiten oder aufhören. Und wenn Ihr Arbeitgeber es schriftlich will, dass Sie zum 31.03. aufhören, dann schreiben Sie doch 2 Zeilen. Ob aus so einer Unterschrift Nachteile erwachsen? Ich denke nicht - es ist doch schließlich die normalste Sache der Welt, dass jemand aufhört zu arbeiten, weil er in Rente geht. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist....
Cam 15.01.2007 | 06:41
Besteht bei Ihrem ein Tarifvertrag? Schauen Sie mal rein, ob dort das Auslaufen des Arbeitsvertrages bei Bewilligung der Altersrente geregelt ist. Normalerweise laufen die Arbeitsverträge ohne Kündigung durch Vorlage des Rentenbescheides beim Arbeitgeber aus - ohne Kündigung. Der Betriebsrat - falls so einer bei Ihrem Betrieb existiert- kann Auskunft hierzu geben, am besten sogar die Personalabteilung. Ein Nachteil besteht für Sie jedoch zu keiner Zeit, wenn Sie die Altersrente rechtzeitig beantragt haben und aus rentenrechtlicher Sicht kein Hinderniss besteht, dass die Altersrente zum Ersten des Monats nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt.
Maryaham 15.01.2007 | 10:06
Herzlichen Dank für die Antworten! Ich habe mit dem Betriebsrat gesprochen. Nach dortiger Aussage hängt diese Aufforderung mit dem Beginn der Betriebsrente zusammen. Nun gut...
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