Wenn Ihr Arbeitsvertrag erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, ist bei vorzeitigem Ausscheiden Ihr Arbeitsverhältnis sicher durch Kündigung oder durch einen Auflösungsvertrag zu beenden. Die weiteren Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer Personalabteilung gegebenenfalls unter Herbeiziehung des Schwerbehindertenbeauftragten und /oder Ihres Personalrates klären.